Seniorenwegweiser Stadt Voerde

20 Finanzielle Hilfen Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags Seit dem01.01.2013 erfolgt die Befreiung des Rundfunk- beitrages beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln Tel. (Zentrale): 0221 5061-0 Service-Tel.: 0185 9995 0100* Service-Telefon: Mo – Fr 7.00 – 19.00 Uhr *6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abwei- chende Preise für Mobilfunk. Bei geringem Einkommen, Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit kann der Beitrag ermäßigt oder ganz erlassen werden. Zur Klärung der Voraussetzun- gen und der Kostenübernahme erteilen weiterhin die Bürgerbüros der Stadt Voerde Auskunft oder wenden Sie sich direkt an den Beitragsservice. Telefongebührenermäßigung Mit der Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht bzw. Ermäßigung des Rundfunkbeitrags haben Sie die Mög- lichkeit, beim Telefonladen der Telekom den Sozialtarif für Ihren Telefonanschluss zu beantragen. Auskunft erteilt die: Deutsche Telekom – Niederlassung Wesel Philipp-Reis-Str. 7 – 9 46485 Wesel Tel.: 0281 800-0 Krankenkassenleistungen Die Leistungen der Krankenkassen müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein (in der Regel durch die Hausärzte oder Hausärztinnen). Folgende Leis- tungen kommen in Betracht: Schwerbehindertenausweis Personen, die dauernd körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind, können einen Antrag auf Fest- stellung des Grads der Behinderung stellen. Liegen die Voraussetzungen vor, stellt das Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis aus, der je nach Grad der Behinderung und den vergebenen Merkmalen zu bestimmten Vergünstigungen führt. Nähere Auskünfte erteilen die vorgenannten Bürger­ büros der Stadt Voerde und das Servicebüro der Kreisverwaltung Reeser Landstr. 31, Raum 044 46483 Wesel Tel.: 0281 207-4980 Sprechzeiten: Mo, Di, Do 8.30 – 12.00 und 14.00 – 16.00 Uhr E-Mail: schwerbehindertenausweise@kreis-wesel.de © Brigitte Bohnhorst – Fotolia

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=