Bestattungsbroschüre Stadt Waiblingen

14 Nachlass- und Vorsorgeregelungen Nachlassregelung Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Vermögensnachfolge rechtzeitig und um- sichtig zu ordnen. Dies sollte insbesondere dann geschehen, wenn man nicht gänzlich vermögenslos ist und eine von der gesetz- lichen Erbfolge abweichende Vermögens- nachfolge wünscht. Ein privatschriftliches oder notariell beurkundetes Testament ist insbesondere in den Fällen ratsam, in denen der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur geringfügiges Vermögen hinter­ lässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erblasser zu Lebzeiten begünstigen wollte. Ist ein Testament nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach gilt grundsätzlich, dass der Verstorbene von seinem Ehegatten und seinen Kindern jeweils zur Hälfte beerbt wird, sofern die Ehegatten im gesetzlichen Güter- stand lebten (Zugewinngemeinschaft). Bevor aber hier vielleicht die falschen Weichen gestellt werden, empfiehlt sich der Gang zu einem Notar oder zu einem spezialisierten Rechtsanwalt. Insbesondere Alleinstehenden ist zu raten, Namen und Anschriften von zu benachrichtigenden Verwandten und Bekannten sowie andere wichtige Informationenan leicht auffindbarenStellen in der Wohnung zu hinterlegen.Wird im Nachlass ein hand- geschriebenes Testament mit Datum und Unterschrift des Erblassers gefunden, ist dies umgehend dem zuständigen Amts­ gericht / Nachlassgericht auszuhändigen. Vorsorgeregelung Mit dem Wegfall des Sterbegeldes im Jahr 2004 wurde die Absicherung im Todes- fall immer präsenter. Eine rechtzeitige Vorsorge wird damit immer wichtiger. Viele Bestatter bieten Vorsorgever­ einbarungen an, in denen alle mit der Bestattung zusammenhängenden Dinge zu Lebzeiten geregelt werden können. Dies empfiehlt sich insbesondere bei alleinstehenden Personen. Die Vorsorge­ regelung gilt sowohl für die Regelung von finanziellenAngelegenheiten als auch für die vorzeitige Festlegung aller Abläufe und Erfordernisse, die mit einer späteren Bestattung zu tun haben können.Immer mehr Menschen nutzen die Gelegenheit, zu Lebzeitendie Pläne für die eigene Bestattungzu regeln. So bleiben ihre eigenenWünsche gewahrt – sie suchen sich ihren Sarg oder ihre Urne selbst aus, wählen den Blumen­ schmuck, unterrichten Pfarrer und Redner von ihren Vorstellungen und gestalten selbst den Ablauf der Trauerfeier. Gleichzeitig entlasten sie Ihre Hinter­ bliebenen. Um die finanzielle Absicherung zu gewährleisten käme auch eine Bestattungskostenvorsorgeversicherung in Betracht. Diese deckt – gegen einen geringen monatlichen Betrag – alle Leistungen ab. Kostet die Bestattung letztendlich weniger, als angespart wurde, wird das Restgeld an die Erben weitergegeben. A sche verweht – die Erinnerung bleibt Telefon: (07151) 966 58-0 · www.mergenthaler-online.de IHRE IMMOBILIE IN GUTEN HÄNDEN Überlassen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie nicht dem Zufall, sondern vertrauen Sie auf Ihren er- fahrenen und seriösen Partner aus der Region! Mergenthaler Immobilien AG · Mayenner Straße 7 · 71332 Waiblingen Ihr Ansprechpartner: Bernd Mergenthaler

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