Bestattungsbroschüre Stadt Waiblingen

15 Friedhof Waiblingen, Kolumbarienhain Die verschiedenen Formen der Bestattung Bei einem Trauerfall stellt sich auch immer die Frage nach der Art und dem Ort der Bestattung. In der Regel richtet sich dies zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel darauf, dass seine Angehörigen seinen Willen erfüllen werden. Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Äußerungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen grundsätzlich berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandtenoder des Verlobten vor. Die gesellschaftlichen und kulturellen Ver- änderungen haben im Bestattungswesen der Städte und Gemeinden zu umfangreichen und nachhaltigen Veränderungen geführt. Friedhofsträger mussten und müssen sich verstärkt auf neue Gegebenheiten und Wünsche der Angehörigen einstellen und ihre Anlagen dahingehend neu ausrichten. Wesentliche Veränderungen ergeben sich beispielsweise aus dem stärker in Er­ scheinungtretenden Individualismus, dem demographischen Wandel, anderen familiärenStrukturen, beruflich bedingter Mobilität. Neben ihrer eigentlichen Be­ stimmung nehmen die Friedhöfe, zumindest in größeren Städten, zusätzliche Auf­ gaben wahr, beispielsweise als Grün- und Erholungsräume, ja sogar als ökologische Ausgleichsflächen. Neben den traditionellen und bekannten Grabarten für Sargbestattungen und Urnenbeisetzungen wird auf dem Friedhof KREMA BONHOLZ KREMA BONHOLZ

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