Seite 17 - Bauen, Sanieren & Energiesparen

Basic HTML-Version

Der
Grundstückskaufvertrag
Wurde das persönliche Traumgrundstück ausgewählt, wird es ernst.
Der Kaufvertrag bedarf nach Vorgabe des Gesetzgebers einer notariellen
Beurkundung. Da Sie als Käufer die Kosten für den Notar tragen werden,
sollten Sie sich auch die Möglichkeit ein­räumen, diesen selbst zu wählen.
Er wird einen Kaufvertragsentwurf erstellen, welchen Sie vorab sorgfältig
prüfen sollten. Vergleichen Sie den Preis mit dem anderer Objekte ähnli-
cher Größe und werden Sie aufmerksam, wenn er deutliche Abweichun-
gen zeigt.
Informationen über die Bodenrichtwerte sind über die Bürgermeisterämter
und das Internet frei zugänglich.
Neben den Kosten für den reinen Grundstückserwerb dürfen die anfal-
lenden Nebenkosten nicht vergessen werden: der Notar muss bezahlt
werden, der Preis für die Grundbucheintragung beträgt 0,5 Prozent des
Kaufpreises und für die Grunderwerbssteuer muss mit circa 3,5 Prozent
des Gesamtkaufpreises gerechnet werden.
Nach der Überprüfung des Vertrags findet ein Termin beim Notar statt,
der nach erfolgter Zahlung veranlasst, dass das Grundstück dem Käufer
als rechtmäßigem Eigentümer überschrieben wird.
Dies geschieht mit dem Eintrag ins Grundbuch.
Quelle: Eisenhans – Fotolia
15