Seite 18 - Bauen, Sanieren & Energiesparen

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Erschließungsbeiträge für Straßenausbau,
Kanal- und Wasserversorgung
Falls Ihr Grundstück erst noch ordnungsgemäß ­erschlossen werden muss
oder aufgrund einer Teilung des bestehenden größeren Grundstücks in
mehrere Bauplätze eine erneute Erschließung notwendig wird, sollten Sie
diese Kosten in Ihrer Finanzierung berücksichtigen. Auch wenn bereits
Jedes Bauvorhaben entsteht zunächst im Kopf des Bauherren, der seine
eigenen Wünsche und Vorstellungen realisieren möchte. Damit das Bauwerk
am Ende auch der Idee entspricht, muss viel Entwicklungsarbeit geleistet
werden: Ziel dieses Arbeitsschritts ist der Bauplan.
Er dient als Vorlage für die Baufirmen und Handwerker, die das Haus dem-
entsprechend realisieren. Wichtig ist der Bauplan auch für die Vorlage bei
der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, wo anhand der rechtlichen Vorgaben
eine Straße an Ihr Grundstück führt, können unter Umständen Beiträge
für den Straßenausbau, den Kanal und die Wasserversorgung auf Sie
zukommen. Hilfreich ist in jedem Fall beim Verkäufer bzw. Voreigentümer
nachzufragen und sich entsprechende Nachweise vorlegen zulassen.
geprüft wird, ob für das Bauvorhaben ein Genehmigungsverfahren nötig ist.
Maßgeblich sind hierzu die im weiteren Text dargelegten Vorgaben der Lan-
desbauordnung (LBO). Sorgen Sie dafür, dass die Planung bis zum Baubeginn
endgültig abgeschlossen ist, denn nachträgliche Änderungen sind aufwen-
dig und meist mit erheblichen Kosten verbunden. Allgemein gilt: je höher die
Qualität der Pläne ist, umso weniger Fragen und Missverständnisse ergeben
sich bei der Ausführung.
Wie die Idee
auf das Papier gelangt …
Info:
Schon bei der Planung sollten Sie die energiesparenden Aspekte berücksichtigen.
Dank der weit entwickelten Technik heutzutage ist es möglich, dass Wohngebäu-
de bis zu 70 Prozent weniger Energie verbrauchen als noch vor einigen Jahren.
Hier ein kleiner Überblick über die Möglichkeiten:
Niedrigenergiehaus: Dies bezeichnet den aktuellen Standard, der seit Ein­führung
der Energieeinsparverordnung (EnEV) bei allen Neubauten verwirklicht werden
muss. Werden die Richtlinien eingehalten, wird ein Heizbedarf unter 70 kWh/m
2
im Jahr erreicht
Passivhaus: Dieser Baustandard führt derzeit zu einem enorm niedrigen Ener-
gieverbrauch. Durch die richtige Dämmung, eine luftdichte Hülle und moderne
Fenster wird ein Bedarf von maximal 15 kWh/m
2
benötigt.
KfW-Effizienzhaus: Hier handelt es sich um eine Klassifizierungen der
Kreditanstalt für Wiederaufbau. Dabei werden Neubauten je nach Primärener-
giebedarf in verschiedene Kategorien eingestuft. Diese beziehen sich auf den
prozentualen Energieverbrauch hinsichtlich der gesetzlichen Mindestanforde-
rung der EnEV (z. B. KfW-Effizienzhaus 85)
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