Seite 31 - Bauen, Sanieren & Energiesparen

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Nachbarbeteiligung
Sanieren und Energiesparen
schont Umwelt und Geldbeutel
Das Nachbarschaftsverhältnis ist eine dauerhafte menschliche Bezie-
hung, die sorgfältig gepflegt werden will. Harmonisch nebeneinander zu
leben ist sicherlich besser, als sich dem Stress von ständigen Streitereien
auszusetzen. Unter zerstrittenen Nachbarn gibt es viele Möglichkeiten,
sich das Leben schwer zu machen. Dies beschränkt sich nicht nur auf
baurechtliche Sachverhalte, sondern gilt ebenso für privatrechtliche
Angelegenheiten im Rahmen des privaten Nachbarrechts. Als Beispiel
sei hier der berühmte Maschendrahtzaun genannt. Starten Sie daher
am Besten von Anfang an die Beziehung zu ihren Nachbarn auf dem
richtigen Fuß.
Ärger mit den Nachbarn kann ein Bauprojekt verzögern und verteuern,
falls es zu einem Rechtsstreit kommt. Vor allem, wenn umstritten ist,
ob die Baugenehmigung mit dem öffentlichen Baurecht in Einklang
steht, könnten Probleme auftreten, denn als direkt Betroffener kann der
Nachbar die Baugenehmigung anfechten. Ein Nachbarwiderspruch ge-
gen ein genehmigtes Vorhaben hat zwar keine aufschiebende Wirkung,
allerdings hat der Nachbar die Möglichkeit, bei der Baugenehmigungs-
behörde oder beim Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung des
Widerspruches zu beantragen. Damit es erst gar nicht soweit kommt,
sollte der Nachbar rechtzeitig über die Baupläne informiert werden. Die
Behörde informiert die Eigentümer angrenzender Grundstücke über den
Bauantrag. Dies kann entfallen, soweit eine schriftliche Zustimmungs-
erklärung vorliegt oder die Nachbarn durch das Vorhaben offensichtlich
nicht berührt werden. Einwendungen müssen innerhalb von vier Wochen
nach Zustellung der Benachrichtigung bei der Gemeinde schriftlich ein-
gereicht werden. Diese leitet die Einwendungen mit ihrer Stellungnahme
an die Baurechtsbehörde weiter. Bei Vorhaben im Kenntnisgabeverfahren
müssen Bedenken gegen das Bauvorhaben innerhalb von zwei Wochen
bei der Gemeinde vorgebracht werden.
Altbauten verschlingen eine unvorstellbare Menge an Heizenergie. In
früheren Jahren war es keine Seltenheit, dass ein Haus in einem Jahr
200 bis 300 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche verbraucht
hat – das entspricht circa 20 bis 30 Liter Heizöl pro Quadratmeter. In den
achtziger Jahren setzte dann die Entwicklung energiesparender Maßnah-
men ein, die den Verbrauch zunächst auf zehn bis fünfzehn Liter pro
Quadratmeter und Jahr senkte.
Dies wurde dann fortgeführt, bis die ersten Passiv- oder 1,5-Liter-Häuser
entstanden, die heute nur noch von sogenannten Null-Energie-Häusern
übertroffen werden.
So sind Neubauten heutzutage überaus energieeffizient – und auch Alt-
bauten können dank technischer Erneuerungen so saniert werden, dass
ein hohes Maß an Energie eingespart werden kann.
Quelle: photocase_prokop
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