Seite 32 - Bauen, Sanieren & Energiesparen

Basic HTML-Version

Geld sparen und
zum Umweltschutz beitragen
Den Energieverbrauch genau im Auge zu behalten ist eine Entwicklung der
letzten Jahrzehnte. Das Verständnis, dass ein umweltbewusstes Verhal-
ten in puncto Heizen und Stromverbrauch notwendig ist, hat in unserer
Gesellschaft einen festen Platz eingenommen.
Nur die Umsetzung liegt noch in den Anfängen – obwohl gerade jetzt
ausreichend ­technische Möglichkeiten zur Verfügung stehen: effiziente
Fenster, hochwärmedämmende Außenbauteile sowie modernisierte Abluft-
Gesetzesdschungel:
die EnEV und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz gilt sowohl für Neubauten wie
auch für Altbauten, die eine größere Erweiterung erfahren. Die Verord-
nung umfasst sowohl Betriebsgebäude wie auch Bürogebäude und vor
allem Wohngebäude. Jedes Gebäude, das eine durchschnittliche Tempe-
ratur von über 19 Grad Celsius aufweist und über einen Zeitraum von
mindestens vier Monaten im Jahr beheizt wird oder das überwiegend zu
Wohnzwecken genutzt wird, fällt unter die Regelungen der EnEV. Durch
die Novelle der Energiesparverordnung wurde die zulässige Obergrenze
des Jahresprimärenergiebedarfs für Neubauten um rund 30 Prozent
abgesenkt.
Zudem wurde festgelegt, dass Nachtspeicheröfen nach und nach außer
Betrieb genommen werden müssen. Ein Teil des EnEV umfasst auch den
anlagen sind nur eine kleine Auswahl der bestehenden Angebote. Je mehr
Energie Sie durch solche Maßnahmen einsparen, umso mehr schonen Sie
die Umwelt – und das zahlt sich aus: Die Investition in energieeffiziente
Bauteile lohnt sich. Denn Ihre Betriebskosten werden sich beachtlich
verringern und die Anschaffungskosten sind schnell ausgeglichen. Planen
Sie dieses bauliche Vorhaben gewissenhaft und vorausschauend: Denn
nur durch die richtige Kombination verschiedener Faktoren ergibt sich der
gewünschte Effekt.
Energiesparausweis. Dieser wurde im Jahr 2007 eingeführt und soll eine
Vergleichbarkeit der Gebäude anhand der Energieeffizienz gewährleisten.
Es wird dabei unterschieden zwischen dem sogenannten Bedarfsausweis
und dem Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis ermittelt dabei den
theoretischen Energieverbrauch des Hauses. Der Verbrauchsausweis
orientiert sich hingegen an den Verbrauchsdaten der vergangenen
Jahre, bezogen auf die Warmwasseraufbereitung und die verbrauchte
Heizenergie. Im Zusammenhang mit dem EnEV ist auch das Erneuerbare-
Energien-Wärmegesetz vom 1. Januar 2009 zu verstehen. Dieses soll
den Anteil von erneuerbaren Energien in Bezug auf den Energiever-
brauch angegeben. Demnach sollen bis zum Jahr 2020 rund 14 Prozent
der Wärmeenergie aus erneuerbaren Energien geschöpft werden. Das
EEWärmeG wendet sich in erster Linie an Hausherren von Neubauten.
30