Seite 33 - Bauen, Sanieren & Energiesparen

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Energiepass
ist Pflicht
Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Die Energiepass-Pflicht regelt, dass bei jedem Nutzerwechsel (Verkauf
oder Vermietung) einer Wohnung oder eines Gebäudes ein Zertifikat
über den Energiebedarf vorgelegt werden muss. So sollen Verbraucher
objektiv informiert werden. Außerdem ermöglicht der Energiepass den
Vergleich des Energiebedarfs verschiedener Objekte und wird so zum
maßgeblichen Entscheidungshelfer in Sachen Wohnungs- oder Haus-
wahl. Der Energiepass gilt für das gesamte Gebäude und ist für zehn
Jahre gültig. Kernstück des Energiepasses ist der Energiekennwert, der in
Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben wird. Nach ihm
werden die Gebäude eingeordnet.
Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten. Der ausführliche Bedarfsaus-
weis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Dafür nimmt der
Energieausweisaussteller den energetischen Zustand von Dach, Wänden,
Fenstern und Heizung genau ­unter die Lupe. Ob jemand viel heizt oder
wenig, spielt für die Bewertung des Gebäudes im Energieausweis keine
Rolle. Grundlage für den einfachen Verbrauchsausweis sind dagegen die
Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den letzen drei Jahren. Das
Ergebnis im Verbrauchsausweis ist deshalb auch vom individuellen Heizver-
halten der Bewohner abhängig. Beide Energieausweisvarianten enthalten
Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen, mit denen man den
Energieverbrauch im Gebäude senken kann. An Gebäuden, die vor mehreren
Jahrzehnten erbaut wurden, macht sich das Alter infolge von Witterungs-
einflüssen, Abnutzung und weiteren Faktoren meist deutlich bemerkbar.
Aus energetischer Sicht sind traditionelle Gebäude oft nicht sehr effektiv.
Dennoch ist der Kauf eines älteren Hauses eine interessante Alternative
zum Neubau. Die Käufer profitieren von den bestehenden Strukturen und
haben die Möglichkeit, das Haus im Zuge einer Komplettsanierung den
heutigen Anforderungen anzupassen. Was bedeutet es nun, ein Gebäude zu
„sanieren“? Durch diese
Maßnahme soll ein Bau-
werk mithilfe innovativer
Techniken wiederherge-
stellt und modernisiert
werden. Indem alle
Mängel beseitigt werden,
soll die Bewohnbarkeit
wiederhergestellt und ein
angemessener Lebens-
standard gewährleistet
werden. Zu diesen
Maßnahmen zählen die
Instandhaltung bzw.
-setzung, die Umnut-
zung, die Renovierung
oder Modernisierung
sowie vor allen Dingen
die energetische Verbes-
serung eines Gebäudes.
Bedarfsausweis
oder Verbrauchsausweis
Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
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