Maßnahmen zur Wohnraumanpassung für den Rems-Murr-Kreis

22 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnraumberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen, erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barrierefreiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflegeversicherung bezuschusst auch den Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohn- raumanpassung für Senioren“. Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Förderprogramme und Bewilligungskriterien. Deshalb sollten Sie sich unbedingt vor Baubeginn nach einer Förderung durch Ihr Bundesland oder durch Ihre Kommune erkundigen. Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der Beratungsstelle der L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg, Telefon: 0721 150-1621, -1836 oder unter www.l-bank.de. Programme Leistungen Quellenverweis/Bemerkung/ weitere Informationen KfW Altersgerecht Umbauen-Kredit Ab 0,75 Prozent* effektiver Jahreszins, bis zu 50.000 € Kreditbetrag pro Wohneinheit. Förderkredite und Zuschüsse für bestehende Immobilien: www.kfw.de/inlandsfoerderung/ Privatpersonen/Bestandsimmobilie/ Förderprodukte/Förderprodukte-fürBestandsimmobilien.html Hotline: 0800 539 9002 für Eigentümer, Mieter und Vermieter KfW Barrierereduzierung – Investitionszuschuss Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz sowie zur Barrierereduzierung (10 % der förderfähigen Investitionskosten) und für den Standard „Altersgerechtes Haus“ (12,5 % der förderfähigen Investitionskosten) in Höhe von maximal 6.250 € und maximal 50.000 € pro Wohneinheit (Zuschuss). Förderprogramm Wohnungsbau – Modernisierungsmaß- nahmen im Mietwohnungsbestand Das Land Baden-Württemberg unterstützt die energetische Sanierung und den barrierereduzierenden Umbau bestehender Mietwohnungen. Die Förderung erfolgt gemäß dem KfW Altersgerecht Umbauen-Kredit. Mitfinanziert werden u. a. Modernisierungsmaßnahmen zum Abbau von Barrieren und zur Verbesserung des Wohnkomforts (Darlehen). L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe Hotline: 0721 150-3875 Telefon: 0721 150-0 Telefax: 0721 150-3829 E-Mail: mietwohnungsbau@l-bank.de Internet: www.l-bank.de Alle aktuellen Förderprogramme finden Sie im Internet, unter: www.l-bank.de/produkte * Zinssatz kann variieren

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