Maßnahmen zur Wohnraumanpassung für den Rems-Murr-Kreis

23 Programme Leistungen Quellenverweis/Bemerkung/ weitere Informationen Förderprogramm Wohnungsbau – Modernisierungsförderung für Wohnungseigentümergemeinschaften Das Land Baden-Württemberg fördert im Rahmen des Förderprogramms Wohnungsbau in Kooperation mit der KfW Bankengruppe landesweit Investitionsmaßnahmen von Wohnungseigentümergemeinschaften in dem barrierereduzierenden Umbau bestehender Wohnungen (Darlehen und Zuschuss). L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe Hotline: 0721 150-3875 Telefon: 0721 150-0 Telefax: 0721 150-3829 E-Mail: mietwohnungsbau@l-bank.de Internet: www.l-bank.de/produkte Förderprogramm Wohnungsbau – Förderung von selbst genutztem Wohneigentum Förderung der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum durch einkommensschwächere Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind oder private Haushalte mit mindestens einem schwerbehinderten Menschen. Die Basisförderung ergänzend werden u. a. der Bau oder Erwerb barrierefreien neuen Wohnraums und Maßnahmen zur behindertengerechten Gestaltung der Wohnung und des Zugangs zur Wohnung zusätzlich gefördert. L-Bank Staatsbank für Baden-WürttembergSchlossplatz 10, 76113 Karlsruhe Hotline: 0721 150-3875 Telefon: 0721 150-0 Telefax: 0721 150-3829 E-Mail: mietwohnungsbau@l-bank.de Internet: www.l-bank.de/produkte Pflegekassen Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Pro Maßnahme bis zu 4.000 € (bis 16.000 €, wenn mehrere Anspruchs- berechtigte zusammen wohnen). Gefördert werden Maßnahmen der Anpassung des Wohnumfelds an die besonderen Belange des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen. Die Leistung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen. Das Bundessministerium für Gesundheit bietet Online-Broschüren zur Pflege- und Krankenversicherung: www.bundesgesundheitsministerium.de Rentenversicherungsträger (für Angestellte) Agentur für Arbeit Erhaltung der Selbstständigkeit und der Arbeitskraft Zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung. www.deutsche-rentenversicherung.de Berufsgenossenschaften Beschaffung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung • bei Umbaumaßnahmen bis zu 100 % • bei Neubau zinsgünstiges Darlehen in angemessener Höhe Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber nach der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft. Stiftungen Je nach Stiftungszweck, hier: selbstständige Lebensführung • individuelle Förderung • Geldspenden / Beihilfen www.stiftungsindex.de Sozialhilfe Zuschuss im erforderlichen Umfang Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Geringfügige Änderungen sind möglich. Bitte informieren Sie sich vor Baubeginn über Fristen, verfügbare Fördermittel sowie Fördermöglichkeiten. Wichtig: Sie können bei vielen Krediten nur einen Antrag stellen, wenn Sie noch nicht mit Ihrem Vorhaben begonnen haben.

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