Maßnahmen zur Wohnraumanpassung für den Rems-Murr-Kreis

24 Je nach Lebensphase ändern sich die Anforderungen an ein Zuhause, beispielsweise als Single oder Paar, mit oder ohne Kinder sowie im Alter, bei Erkrankung oder Behinderung. Aus diesem Grund sollten Wohnhäuser so gebaut werden, dass sie ohne große Umbaumaßnahmen in jeder Lebenslage barrierefrei, also grundsätzlich ohne fremde Hilfe, zugänglich und nutzbar sind. Aktuelle Mindeststandards für die Planung, Bemessung und Ausführung barrierefreier Baumaßnahmen liefert die bautechnische Norm DIN 18040. Teil 2 der Norm bezieht sich auf barrierefreie Wohnungen. Innerhalb der DIN 18040-2 wird zwischen zwei Standards unterschieden: barrierefrei nutzbar oder barrierefrei mit Rollstuhl nutzbar. Hier gilt folgender Grundsatz: Eine Wohnung, die barrierefrei mit dem Rollstuhl nutzbar ist, ist auch für alle anderen Personen barrierefrei nutzbar. exclamation Auch die Landesbauordnung befasst sich mit dem barrierefreien Bauen. Jedoch sind in den Bauordnungen detaillierte Vorgaben zur Umsetzung nicht oder nur unzureichend enthalten, wohingegen die DIN 18040 die Anforderungen sehr viel genauer definiert. Zusammen mit den Vorgaben aus der jeweiligen Landesbauordnung ergibt sich ein konkretes Bild, welche Anforderungen an die Barrierefreiheit des eigenen Bauvorhabens gestellt werden. Der Leitfaden Barrierefreies Bauen kann auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen als PDF-Dokument heruntergeladen werden: www.leitfadenbarrierefreiesbauen.de exclamation Grundlagen für eine barrierefreie Planung Eine Wohnung oder ein Haus gilt als barrierefrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: • barrierefreie Zugänge sowohl im Außenbereich als auch ins Gebäude und in die Wohnung(en) • barrierefreier Zugang zu einem Raum mit Anschlussmöglichkeit für eine Waschmaschine Barrierefreies Bauen © NDABCREATIVITY - stock.adobe.com

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