Maßnahmen zur Wohnraumanpassung für den Rems-Murr-Kreis

33 Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem Zeitraum, in dem Leistungen der vollstationären Pflege bezogen werden. Für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 beträgt der Leistungszuschlag: • 5 % des Eigenanteils an den Pflegekosten innerhalb des ersten Jahres, • 25 % des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate, • 45 % des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und • 70 % des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim leben. Angefangene Monate in Pflegeeinrichtungen werden als voll angerechnet. Der Leistungszuschlag muss nicht beantragt werden. Die zuständige Pflegekasse teilt den Pflegeeinrichtungen für jede(n) Bewohner(in) mit den Pflegegraden 2 bis 5 die bisherige Dauer des Bezugs vollstationärer Leistungen mit. Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf den neuen Zuschuss. Die Pflegesachleistungen bei Verbleib in den eigenen vier Wänden und bei Kurzzeitpflege sind jeweils aktuell über die Pflegestützpunkte abzufragen. Heimplatzkosten Die Heimplatzkosten setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: • den Pflegekosten, • den Ausbildungskosten, • den Investitionskosten, • den Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Die Pflegekassen beteiligen sich mit pauschalen Leistungsbeträgen je nach Pflegegrad an den Pflege- und Ausbildungskosten. In aller Regel reichen diese Beträge aber bereits nicht aus, um die entstehenden Kosten zu decken, sodass hier ein Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten zu zahlen ist. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten muss der Pflegebedürftige immer selbst bezahlen. Um die finanzielle Belastung der pflegebedürftigen Menschen abzumildern, wird für die Pflegegrad 2 bis 5 seit dem 01. 01. 2022 ein Leistungszuschlag zu den Pflege- und Ausbildungskosten gewährt und der Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten schrittweise verringert. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden nach wie vor nicht bezuschusst. © Yuri Arcurs – Fotolia

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