Bürgerinformation Landkreis Waldshut

45 ren Aufklärungsmaßnahmen führen können. Die Fahrerlaub- nisbehörde ist auch zuständig für die Anordnung von Fahrten- büchern. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit der anderen Ver- kehrsteilnehmer zu gewährleisten. Der Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Waldshut obliegt die Entscheidung über die Anordnung von Verkehrs- zeichen und -einrichtungen auf den Straßen des Landkreises Waldshut, mit Ausnahme der Autobahnen und Kraftfahrstra- ßen sowie der Straßen, die in der Zuständigkeit der Straßen- verkehrsbehörden der Großen Kreisstadt Waldshut-Tiengen und der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Säckin- gen liegen. Im Rahmen von Verkehrsschauen werden in 27 Gemeinden im Landkreis die besonderen örtlichen straßen- verkehrsrechtlichen Verhältnisse überprüft. Die Straßenver- kehrsbehörde hat auch die Federführung innerhalb der Unfall- kommission inne, die sich zusammen mit dem Polizeipräsi­ dium Freiburg und dem Straßenbauamt der Überprüfung von Unfallhäufungsstellen widmet. Des Weiteren ist die Straßen- verkehrsbehörde zuständig für die Erteilung von Erlaubnissen für die Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Ver- kehrsraum sowie für den Erlass von verkehrsrechtlichen Anordnungen für die Absicherung von Baustellen. Schließlich ist der Straßenverkehrsbehörde auch noch der Bereich „Güterkraftverkehr“ mit Entscheidungsbefugnis über die Erteilung einer nationaler oder EU-weiten Erlaubnis für den Güterkraftverkehr zugeordnet. Kfz-Zulassungsstelle Bad Säckingen Kfz-Zulassungsstelle Bad Säckingen

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=