Bürgerinformation Landkreis Waldshut

Jeder, der sich schon einmal den Traum eines Eigenheimes verwirklicht hat, weiß, dass er hierfür neben den Finanzie- rungsabwicklungen und den Grundbucheintragungen auch ein Baugenehmigungsverfahren durchlaufen muss. Innerhalb dieses Verfahrens müssen alle rechtlichen Fragen abgeklärt und geprüft werden; am Ende dieses Verfahrens steht neben der Baugenehmigung die Baufreigabe, der sog. ROTE PUNKT. Doch es gibt noch zahlreiche weitere Aufgaben, die das Bau- rechtsamt inne hat: So wird das Baurechtsamt auch im Rahmen aller neu aufzu- stellenden und zu ändernden Bebauungspläne, Flächennut- zungspläne und Satzungen gehört. Die Frage nach Bauland ist unverändert hoch, so dass hier ein schmaler Grat zwischen der Ausweisung von neuen Bauflächen und der größtmögli- chen Schonung des Außenbereichs liegt. Des Weiteren ist im Baurechtsamt die Untere Denkmalschutz- behörde angesiedelt, die für die Beratung der Eigentümer von Kulturdenkmalen sowie die Abwicklung von denkmalschutz- rechtlichen Anträgen im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege zuständig ist. Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich ist die Durchführung von Brandverhütungsschauen; sie ist an allen baulichen Anla- gen und Räumen durchzuführen, die wegen ihrer baulichen Beschaffenheit oder Nutzung in erhöhtem Maße brandgefähr- det sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes eine grö- ßere Anzahl von Personen gefährdet werden können. Weitere Aufgabeninhalte des Baurechtsamtes sind die Abwicklung von Anträgen auf Wohnraumförderung, Abge- schlossenheitsbescheinigungen und Überwachung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen – wie Kamine, Öfen, etc. Das Baurechtsamt ist zuständig für viele Aufgaben 46

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