Seniorenwegweiser für den Landkreis Waldshut

17 schaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden als Grad der Behinderung (GdB) nach Zehnergraden abgestuft festgestellt. Eine Feststellung ist nur zu treffen, wenn ein GdB von wenigstens 20 vorliegt. Schwerbehindertenausweise werden als Plastikkarte ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung wenigstens 50 beträgt. Die bisherigen Ausweise behalten ihre Gültigkeit, sie können jedoch auf Antrag kostenlos umgetauscht werden. Auf dem Schwerbehindertenausweis werden bei Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen Merkzeichen (Vergünstigungsmerkmale) festgestellt. Merkzeichen G (Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr): Ermäßigung im öffentlichen Nahverkehr oder Kfz-Steuerermäßigung Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung): Ermäßigung im öffentlichen Nahverkehr und Kfz-Steuerbefreiung, Parkerleichterung Merkzeichen H (Hilflosigkeit): Kostenfreie Nutzung im öffentlichen Nahverkehr und Kfz-Steuerbefreiung, erhöhter steuerfreier Pauschbetrag Merkzeichen Bl (Blindheit): Kostenfreie Nutzung im öffentlichen Nahverkehr und Kfz-Steuerbefreiung, erhöhter steuerfreier Pauschbetrag Merkzeichen Gl (Gehörlosigkeit): Ermäßigung im öffentlichen Nahverkehr oder Kfz-Steuerermäßigung Merkzeichen B (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson): Freifahrt für eine Begleitperson im öffentlichen Personenverkehr Merkzeichen RF (Ermäßigung des Rundfunkbeitrags): Ermäßigung des Rundfunkbeitrags Merkzeichen TBl: Rundfunkbeitragsbefreiung Antragsformulare und Informationsmaterial sind bei den Gemeindeverwaltungen sowie beim Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe erhältlich. Tel. 0 77 51 / 86-42 06 E-Mail: stephanie.berner@landkreis-waldshut.de Rheinschleife © Photo Conrads, Tiengen

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