Stadt Waltrop Seniorenwegweiser

© Robert Kneschke – Fotolia 17 Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminde- rung wird nicht vorausgesetzt. Anspruch auf Leistungen haben Personen, • die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. • aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können. Wie berechnet sich die Grundsicherung? Der Bedarf umfasst • den für den Antragsberechtigten maßgebenden Regelsatz. Der Regelsatz für eine Alleinstehende/einen Alleinstehenden beträgt zurzeit 424 Euro, der für Ehepaare je 382 Euro, • die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unter- kunft und Heizung (bei nicht getrennt lebenden Ehegatten und eheähnlichen Partnerschaften jeweils anteilig), • ggf. anfallende Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und • bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen G oder aG einen Mehrbedarf von 17 % des maßgebenden Regelsatzes. Wo stellt man den Antrag? Ihren Antrag können Sie bei Ihrer Stadtverwaltung stellen. Sofern Sie in einem Senioren- oder Pflegeheim leben, sollte der Antrag an die Kreisverwaltung oder die kreisfreie Stadt geschickt werden, in deren Bereich Sie vor dem Einzug in die Einrichtung gewohnt haben. Haben Sie noch Fragen? Dann können Sie sich persönlich oder telefonisch wenden an Stadt Waltrop Fachgruppe Soziales/Seniorenbüro Münsterstraße 1, 45731 Waltrop Ansprechpartnerin: Frau Dördelmann Rathaus Neubau, 2. Etage Zimmer 2.2.17 Tel. 02309/930318 Fax 02309/930345

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