Stadt Waltrop Seniorenwegweiser

20 3 Rund ums Geld • Ein Anspruch auf Beratungshilfe besteht, wenn nicht andere zumutbare Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen und dem Ratsuchenden Prozesskostenhilfe nach den Vor- schriften der Zivilprozessordnung ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten zu gewähren wäre. • Über den Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das Amts- gericht, in dessen Bezirk der Ratsuchende seinen Wohnsitz hat. Vielfach kann schon dort kostenlos mit einer sofortigen Auskunft, einem Hinweis oder der Aufnahme eines Antrages geholfen werden. Das Amtsgericht stellt einen Beratungsgut- schein aus, gegen dessen Vorlage – von Ausnahmen abgese- hen – jeder Rechtsanwalt behilflich sein muss. • Prozesskostenhilfe: Sie will Bürgern, die nach ihren persönli- chen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Pro- zessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können, die Prozessführung ermöglichen. Das Prinzip ist klar: Wer zur Prozessführung finanzielle Hilfe braucht, soll sie erhalten. Das gilt selbstverständlich nicht für aussichtslose Prozesse. Daher muss die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten: Sie darf auch nicht mutwillig erscheinen. Der Bürger, der einen Prozess führen will, muss zunächst einmal auf sein Vermögen zurückgreifen, soweit ihm dies zumutbar ist. Das Amtsgericht entscheidet, welches Vermögen, insbesondere Ersparnisse, einzusetzen sind. Kontakt: Amtsgericht Recklinghausen Reitzensteinstraße 17, 45657 Recklinghausen Tel. 02361/585-0 3.7 Schuldner- und Insolvenzberatung des Caritasverbandes Waltrop/Oer-Erkenschwick Die Beratungsstelle erarbeitet gemeinsam mit Ihnen Wege aus der Krise. Das Angebot umfasst die • Schuldnerberatung gem. SGB II und XII • Verbraucherinsolvenzberatung • Beratung von Kleinbetrieben Die Beratungen sind selbstverständlich vertraulich. Bitte ver- einbaren Sie einen Gesprächstermin mit uns. 45731 Waltrop, Dorfmüllerstraße 8 Tel. 02309/95700 3.8 Kostenlose Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe • Die Beratungshilfe bedeutet, dass sich der bedürftige Bürger in rechtlichen Dingen fachkundigen Rat holen kann. Da es darüber hinaus erforderlich sein kann, sich mit einem Geg- ner – auch einer Behörde – auseinanderzusetzen, umfasst die Beratungshilfe insoweit auch die Vertretung. Man muss also in einer Rechtsangelegenheit nicht in jedem Fall selber Briefe schreiben, sondern kann dies, soweit erforderlich, einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt überlassen. • Beratungshilfe wird nahezu in allen Angelegenheiten gewährt, und zwar auch im Arbeits- und Sozialrecht.

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