Stadt Waltrop Seniorenwegweiser

21 4.1 Hilfen für Blinde und hochgradig Sehschwache Für den Bezug von Blindengeld muss das Augenlicht vollständig erloschen oder die Sehschärfe auf beiden Augen auf 1/50 (2 %) herabgesetzt sein. Bei der Hilfe für hochgradig Sehbehinderte darf die Sehschärfe auf beiden Augen nicht mehr als 1/20 (5 %) betragen. Das Sehvermögen ist durch eine augenfachärztliche Bescheinigung nachzuweisen, es sei denn, im Schwerbehinder- tenausweis ist bereits das Merkzeichen Bl (blind) eingetragen. Anträge für Blindengeld erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Waltrop (siehe unter 2.1). Den ausgefüllten Antrag nimmt das Bürgerbüro entgegen und leitet ihn weiter an den Landschafts- verband Westfalen-Lippe, 48133 Münster. Blinde Erwachsene unter 60 Jahren erhalten in NRW ein Lan- desblindengeld in Höhe von monatlich 628,40 Euro, Kinder und Jugendliche von 314,73 Euro. Diese Leistung wird unab- hängig von Vermögen und Einkommen gewährt. Blinde, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten ein Landesblindengeld in Höhe von 473 Euro. Bei Blinden, die in einer Einrichtung leben und bei denen die Kosten dieses Aufenthaltes ganz oder teilweise aus Mitteln öffentlicher Leistungsträger übernommen werden, wird das Blindengeld gekürzt. 4.2 Finanzielle Hilfe für Gehörlose Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erwor- bener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erhalten auf Antrag zum Ausgleich der durch die Gehörlosigkeit bedingten Mehraufwendungen eine Hilfe von 77 Euro monat- lich. Diese Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt und bei anderen Sozialleistungen nicht als Einkommen berücksichtigt. Dem Antrag ist eine Bescheinigung eines Hals-Nasen-Ohren- arztes beizufügen. Anträge erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Waltrop (siehe unter 2.1). Den ausgefüllten Antrag nimmt das Bürgerbüro entgegen und leitet ihn weiter an den Landschafts- verband Westfalen-Lippe, 48133 Münster. 4.3 Beförderungsdienst für Rollstuhlfahrer Der Beförderungsdienst für Rollstuhlfahrer gibt den an den Rollstuhl gebundenen Bewohnern des Kreises Recklinghausen die Möglichkeit, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Da es Rollstuhlfahrer im alltäglichen öffentlichen Leben oft schwer haben, gewisse Wegstrecken zurückzulegen, ohne auf fremde Hilfe zurückzugreifen, soll hier der Beförderungsdienst zum Einsatz kommen. Für welche Zwecke kann ich den Beförderungsdienst für Rollstuhlfahrer nutzen? • Besuch von Verwandten, Bekannten • Theatern • Kinos • Konzerten • Sportveranstaltungen • oder sonstige Geselligkeiten Ausgeschlossen sind: • Fahrten zu Urlaubs- und Kurorten 4 Hilfen für Behinderte

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