Stadt Waltrop Seniorenwegweiser

22 Es gibt drei unterschiedlich hohe Kilometerpauschalen. Die Höhe der Kilometerpauschale ist abhängig von der jeweiligen Wohnsituation. Es wird unterschieden zwischen: • Privater Haushalt und betreutes Wohnen: Bewohner eines privaten Haushaltes oder Bewohner, die sich im betreu- ten Wohnen befinden, haben einen Anspruch auf 80 km monatlich. • Pflegewohnheim: Bewohner eines Pflegewohnheims haben einen Anspruch auf 40 km monatlich. • Behindertenwohnheim: Diese Bewohner haben einen Anspruch auf 32 km monatlich. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Fachdienst 56 – Hilfen bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit Ansprechpartner: Herr Andraszyk, Tel. 02361/53-2324 Zimmer 0.4.22, Kreishaus in Recklinghausen 4.4 Schwerbehindertenausweis Wann sollte man einen Antrag auf einen Schwerbehinder- tenausweis stellen? Der beste Zeitpunkt für eine Antragstellung ist dann, wenn feststeht, dass man mit einer dauerhaften Behinderung, Ein- schränkung, Schädigung oder Erkrankung konfrontiert ist. Durch den Besitz des Schwerbehindertenausweises erhält man einige Sonderrechte und, sofern verschiedene Merkzeichen vorhanden sind, sogenannte Nachteilsausgleiche. Das sind zum Beispiel steuerliche Vergünstigungen, freie Fahrten im öffentlichen Nahverkehr, besonderer Kündigungsschutz bei Berufstätigkeit, zusätzlicher Urlaub, früher in Rente, steuerliche Ermäßigung. Hier die Merkzeichen mit Erklärung. • Arztbesuche • Schulische oder berufliche Zwecke • Einzelfahrten mit einer Wegstrecke von über 100 Kilome- tern. (In begründeten Fällen kann nach vorheriger Zustim- mung des Kreises eine Ausnahmegenehmigung für Fahrten über 100 km erteilt werden.) In welchem Umkreis können Rollstuhlfahrer den Beförde- rungsdienst nutzen? Der Beförderungsdienst kann für Fahrten innerhalb des Kreises Recklinghausen und in die an den Kreis angrenzende Städte und Gemeinden genutzt werden. Auch Fahrten über die an den Kreis angrenzenden Orte können durchgeführt werden, sofern diese die Kilometerbegrenzung nicht überschreiten. Wer ist berechtigt, den Beförderungsdienst in Anspruch zu nehmen? Den Behindertenfahrdienst können in Anspruch nehmen: • Personen mit Wohnsitz innerhalb des Kreises Recklinghausen. • Personen, die in Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder einer Gleichstellung des Merkzeichens „aG“ und die auf die dauernde Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind. • Personen, deren zu berücksichtigendes individuelles Vermö- gen innerhalb der Vermögensgrenze liegt. Wie kann ich den Beförderungsdienst für Rollstuhlfahrer nutzen? Die Berechtigung wird in Form eines Bewilligungsbescheides erteilt. Wie viele Kilometer stehen mir monatlich zu? 4 Hilfen für Behinderte

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