Stadt Waltrop Seniorenwegweiser

© Ingo Bartussek - stock.adobe.com 30 Pflegepersonen, die mindestens 10 Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen pro Woche die Pflege eines oder mehrerer Pflegebedürftiger mit mindestens Pflegegrad 2 über- nehmen und dabei aber nicht mehr als 30 Stunden sozialver- sicherungspflichtig arbeiten, • sind bei dieser Pflege gesetzlich unfallversichert • können Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt bekommen und • bei der beruflichen Weiterbildung nach SGB III gefördert werden. Vor 2017 (geändert durch das PSG 2) waren alle Pflegepersonen unfallversichert in der gesetzlichen Unfallversicherung, unab- hängig von der Stundenzahl pro Woche. Das hat der Gesetz- geber 2017 verändert. Für alle bis 2016 bei der Pflegekasse gemeldeten Pflegepersonen gilt ein Bestandsschutz, sie sind auch weiterhin unfallversichert (selbst wenn sie keine 10 Std. pro Woche pflegen). Bedingung für diese Sozialleistungen: • Versorgung von mindestens 10 Stunden wöchentlich, an mindestens zwei Tagen pro Woche, eines oder mehrerer Pflegebedürftiger mit mindestens Pflegegrad 2 • Der wöchentliche Zeitaufwand an Pflege wird im Rahmen der Einstufungsbegutachtung durch den Gutachter erfragt und auf Plausibilität geprüft. Er hat dies insbesondere dann zu (über-)prüfen, wenn gleichzeitig Pflegesachleistungen durch den Pflegedienst erbracht werden. Dabei schließt ein Sachleistungsbezug keineswegs aus, dass die Pflegeperson mehr als 10 Stunden in der Woche pflegt. • Nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig arbeiten 5.6 Soziale Sicherung der Pfegeperson Pflegepersonen sind alle Personen, die nicht erwerbstä- tig einen Pflegebedürftigen im Sinne § 14 SGB XI in seiner häuslichen Umgebung pflegen . Pflegen bedeutet hierbei alle Leistungen im Sinne von körperbezogenen Pflegemaßnah- men, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung. Die (ehrenamtlichen) Pflegepersonen bilden den „größten Pfle- gedienst in Deutschland“, auch weil sie sich viel Zeit für die Versorgung der Pflegebedürftigen nehmen. In dieser Zeit können sie allerdings selbst kaum für ihre eigene soziale Absicherung, vor allem die Alterssicherung = Rente sorgen. So konnte es vor Einführung der Pflegeversicherung sein, dass die eigene Tochter zwar jahrelang ihren Vater gepflegt hatte, deswegen aber im Alter nur eine deutlich geringere Rente bekam als andere, die während der Zeit arbeiten gehen konnten. Diese Lücke schließt die Pflegeversicherung – zumindest anteilig – mit Leistungen zur sozialen Sicherung für Pflegepersonen. 5 Hilfe in Sachen Pflege

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