Alles Wissenswerte über unsere Stadt Wangen im Allgäu

INFORMATIONEN ÜBER … 31 bzw. die Daten nicht mit unserem Melde- register übereinstimmen J 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild J Eheurkunden sofern der Personalausweis nach Eheschließung wegen Namensände- rung beantragt wird. J Bei unter 16-jährigen:   – Geburtsurkunde   – Unterschriften der Erziehungsberech- tigten. Mindestens ein Erziehungsbe- rechtigter muss persönlich mit vorspre- chen, ggf. unterschriebene Einverständ- niserklärung des nicht vorsprechenden Elternteils mitbringen. Die Gebühren Personen bis zum 24. Lebensjahr 22,80 J Personen ab dem 24. Lebensjahr 28,80 J Vorläufiger Personalausweis 10,00 J Reisepass Allgemeines J Reisepässe werden ab dem 24. Lebensjahr für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt. J Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben beträgt die Gültig- keitsdauer 6 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich. J Für Reisen in die USA wird ein maschinen- lesbarer Reisepass benötigt. Für Kinder wird ein maschinenlesbarer Reisepass be- nötigt. Kinderausweise werden nicht mehr anerkannt. J Bearbeitungsdauer ca. 3bis 5 Wochen. J Es besteht die Möglichkeit einen Express­ Reisepass zu beantragen. Dieses Dokument kann bereits nach 3 bis 5 Arbeitstagen abgeholt werden. J Zweitpässe werden nur bei Vorlage eines berechtigten Interesses und für eine maximale Gültigkeit von 6 Jahren aus­ gestellt. Was benötigen Sie? J Persönliches Erscheinen J Alter Reisepass; falls nicht vorhanden Per- sonalausweis bzw. Kinderausweis J Heirats-bzw. Geburtsurkunde, oder Fami- lienbuch J 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild J Minderjährige benötigen die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten J Sorgerechtsbeschluss bei alleinigem Sor- gerecht J Bei unter 18-jährigen   – Unterschriften der Erziehungsberechtig- ten. Mindestens ein Erziehungsberech- tigter muss persönlich mit vorsprechen ggf. unterschriebene Einverständniser- klärung des nicht vorsprechenden El- ternteils mitbringen. Die Gebühren Personen bis zum 24. Lebensjahr 37,50 J Personen ab dem 24. Lebensjahr 59,00 J Vorläufiger Reisepass 26,00 J ExpressReisepass bis zum 24. Lebensjahr 69,50 J ExpressReisepass ab dem 24. Lebensjahr 91,00 J B. Meldewesen Was ist zu melden? Zu melden ist das Beziehen einer Wohnung. Als Wohnung im Sinne des Meldegesetzes gilt jeder Wohnraum, auch die Schlafstelle. Bei Wohnungswechsel genügt die Ummel- dung in die neue Wohnung. Wird, auch nur vorübergehend, eine zweite Wohnung bezogen, so muss das Beziehen dieser Wohnung gemeldet werden, auch ohne dass die Abmeldung der ersten Wohnung, welche beibehalten wird, erfor- derlich ist. Personen, die einen Doppelwohnsitz haben, sind an beiden Orten gemeldet. Sie müssen angeben, welches ihr Hauptwohnsitz ist. Wer hat die Meldung vorzunehmen? Die Meldung (An-und Ummeldung) ist von dem Einziehenden als dem Hauptmelde- pflichtigen zu erstatten. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, die im elterlichen Haushalt wohnen, sind die Eltern melde- pflichtig. Bei Entmündigten hat der gesetz- liche Vertreter die Meldepflicht zu erfüllen. Meldepflichtig sind außer den deutschen Staatsangehörigen auch alle Ausländer und Staatenlose. In welcher Zeit hat die Meldung zu erfolgen? Die Meldung ist bei jedemWohnungswechsel binnen zwei Wochen zu erstatten. Melde- pflichtenwerden ferner nicht begründet, wenn 1. ein Einwohner für eineWohnung im Inland gemeldet ist und nicht länger als sechs Monate eine Wohnung bezieht. 2. ein Einwohner, der sonst imAuslandwohnt und im Inland nicht gemeldet ist, für nicht länger als drei Monate eine Wohnung bezieht. Satz 1 gilt nicht für Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen, soweit sie nach § 8 des Bundesvertriebenengesetzes mitverteilt werden, und Ausländer, soweit sie in einer Aufnahmeeinrichtung oder einer sonstigen Durchgangsunterkunft wohnen. Wo ist zu melden? Die Meldung ist beim Bürgeramt zu erstat- ten, und zwar inWangen imAllgäu, Rathaus, Marktplatz 1, Eingang Postplatz oder bei den jeweiligen Ortsverwaltungen. Wie ist zu melden? Der Meldepflichtige muss sich innerhalb 2 Wochen beim Bürgeramt anmelden. Er kann sich hierbei durch eine geeignete Person vertreten lassen. Nach § 23 BMG hat der Meldepflichtige bei der Anmeldung eine Be- stätigung des Wohnungsgebers vorzulegen. Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Besonderheiten Eine Meldepflicht wird nicht begründet 1. durch das Leisten des Grundwehrdienstes/ Ersatzdienstes 2. durch den Vollzug einer Straf-oder Un- tersuchungshaft. Ausländer aus nicht EU­ Staaten haben außerdem eine Aufent- haltsgenehmigung auf besonderem Vor- druck zu beantragen und dazu Pass so- wie zwei Passbilder vorzulegen. Verstöße gegen das Meldegesetz können durch Auferlegung eines Bußgeldes geahndet werden. C. Hinweise auf melderechtliche Datenschutzbestimmungen 1. Alters- und Ehejubilare Das Bürgermeisteramt Wangen im Allgäu übermittelt an die örtlichen Tageszeitungen und an die Mitteilungsblätter der Ortsver- waltungen Namen, akademische Grade und

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