Alles Wissenswerte über unsere Stadt Wangen im Allgäu
Erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen aus dem Rathaus mit unserem E-Mail-Infobrief. Infos unter: www.wangen.de/infobrief Informationen über . . . Anschriften sowie Tag und Art des Jubiläums von Alters-und Ehejubilaren aus Wangen imAllgäu. Jubilare, die eine Veröffentlichung nicht wünschen, bitten wir, mindestens 3 Wochen vor Ereignis dies dem Bürgermeis- teramt Wangen im Allgäu, Marktplatz 1, Zimmer Nr. 10 oder telefonisch unter 07522 74102, Vorzimmer Oberbürgermeister Michael Lang, mitzuteilen. 2. Adressbuch Die Meldebehörde darf Vor-und Familien- namen, akademische Grade und Anschrift der volljährigen Einwohner im Adressbuch sowie ähnlichen Nachschlagewerken veröf- fentlichen und an andere zum Zwecke der Herausgabe solcher Werke übermitteln. Wer dies nicht möchte, kann schriftlich verlan- gen, dass die Veröffentlichung unterbleibt. Aus technischen Gründen wird immer nur der an erster Stelle stehende Vorname aus- gedruckt und somit als Rufname betrachtet. Ist ein anderer Vorname Rufname, ist eben- falls eine Mitteilung zu machen. Diese Mit- teilungen nehmen das Einwohnermeldeamt oder die Ortsverwaltungen entgegen. D. Wegweiser bei der Geburt eines Kindes J Die Geburten im Krankenhaus werden von der Krankenhausverwaltung schriftlich beim Standesamt angezeigt. J Hausgeburten sind binnen einer Woche vom Vater, der Mutter oder jeder anderen Person, die von der Geburt unterrichtet ist, beim Standesamt anzuzeigen. Bei der An- zeige ist eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme vorzulegen. E. Wegweiser bei der Eheschließung J Die Verlobten haben sich beim Standesamt ihres Wohnsitzes zur Eheschließung an- zumelden. J Welche Urkunden zur Anmeldung beizu- bringen sind, hängt im Einzelfall von den personenstandsrechtlichen Verhältnissen und der Staatsangehörigkeit ab. Sie sollten sich deshalb frühzeitig beim Standesamt erkundigen. F. Wegweiser bei einem Sterbefall J Sterbefälle im Krankenhaus, Hospiz oder im Altenheim werden von den Einrichtun- gen schriftlich beim Standesamt ange- zeigt. J Bei Sterbefällen außerhalb dieser Einrich- tungen ist sofort ein Arzt zur Vornahme der Leichenschau zu verständigen. Die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung ist spätestens am dritten auf den Tod folgen- denWerktag dem Standesamt vorzulegen. J Für die Leichenbesorgung und die Erledi- gung aller Formalitäten stehen Bestat- tungsinstitute zur Verfügung. G. Wegweiser bei einem Rentenfall Folgende Unterlagen sind bei der Ortsbehör- de für die Deutsche Rentenversicherung 32 INFORMATIONEN ÜBER … Baden-Württemberg und Bund, Ordnungs- und Sozialamt, Mesnerhaus, Brotlaube 2, Zimmer 01 oder den Ortsverwaltungen vor- zulegen: 1. bei Beantragung einer Altersrente oder Regelaltersrente aktuelle Rentenauskunft nebst Versicherungsverlauf 2. bei Beantragung der Rente wegen Er- werbsminderung aktuelle Rentenauskunft nebst Versicherungsverlauf ggf. ärztliche Atteste, Angabe über Krankenhaus-oder Reha-Aufenthalt, Schwerbehinderten- ausweis 3. bei Beantragung einer Hinterbliebenen- rente zwei Sterbeurkunden (gebührenfrei für Sozialversicherungsangelegenheiten) sowie ggf. die letzten Rentenanpassungen vom Verstorbenen und des Hinterblie benen 4. Personalausweis/Reisepass 5. Angabe der Bankverbindung: IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) 6. Versichertenkarte der Krankenkasse Angabe der Krankenkassenverhältnisse seit 1989 (Name, Anschrift und Zeit räume) 7. Persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke 8. bei Bezug von Arbeitslosengeld I, Arbeits- losengeld II, Krankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld entsprechende Be- scheide der jeweiligen Zahlstelle 9. bei Bezug von Lohn/Gehalt Angabe des Arbeitgebers (Name und Anschrift) Erhalten Sie regelmäßig akt elle Informationen aus dem Rathaus mit unserem E-Mail-Infobrief. Infos unter: www.wangen.de/infobr ief
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