Alles Wissenswerte über unsere Stadt Wangen im Allgäu

Erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen aus dem Rathaus mit unserem E-Mail-Infobrief. Infos unter: www.wangen.de/infobrief Informationen über . . . Anschriften sowie Tag und Art des Jubiläums von Alters-und Ehejubilaren aus Wangen imAllgäu. Jubilare, die eine Veröffentlichung nicht wünschen, bitten wir, mindestens 3 Wochen vor Ereignis dies dem Bürgermeis- teramt Wangen im Allgäu, Marktplatz 1, Zimmer Nr. 10 oder telefonisch unter 07522 74102, Vorzimmer Oberbürgermeister Michael Lang, mitzuteilen. 2. Adressbuch Die Meldebehörde darf Vor-und Familien- namen, akademische Grade und Anschrift der volljährigen Einwohner im Adressbuch sowie ähnlichen Nachschlagewerken veröf- fentlichen und an andere zum Zwecke der Herausgabe solcher Werke übermitteln. Wer dies nicht möchte, kann schriftlich verlan- gen, dass die Veröffentlichung unterbleibt. Aus technischen Gründen wird immer nur der an erster Stelle stehende Vorname aus- gedruckt und somit als Rufname betrachtet. Ist ein anderer Vorname Rufname, ist eben- falls eine Mitteilung zu machen. Diese Mit- teilungen nehmen das Einwohnermeldeamt oder die Ortsverwaltungen entgegen. D. Wegweiser bei der Geburt eines Kindes J Die Geburten im Krankenhaus werden von der Krankenhausverwaltung schriftlich beim Standesamt angezeigt. J Hausgeburten sind binnen einer Woche vom Vater, der Mutter oder jeder anderen Person, die von der Geburt unterrichtet ist, beim Standesamt anzuzeigen. Bei der An- zeige ist eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme vorzulegen. E. Wegweiser bei der Eheschließung J Die Verlobten haben sich beim Standesamt ihres Wohnsitzes zur Eheschließung an- zumelden. J Welche Urkunden zur Anmeldung beizu- bringen sind, hängt im Einzelfall von den personenstandsrechtlichen Verhältnissen und der Staatsangehörigkeit ab. Sie sollten sich deshalb frühzeitig beim Standesamt erkundigen. F. Wegweiser bei einem Sterbefall J Sterbefälle im Krankenhaus, Hospiz oder im Altenheim werden von den Einrichtun- gen schriftlich beim Standesamt ange- zeigt. J Bei Sterbefällen außerhalb dieser Einrich- tungen ist sofort ein Arzt zur Vornahme der Leichenschau zu verständigen. Die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung ist spätestens am dritten auf den Tod folgen- denWerktag dem Standesamt vorzulegen. J Für die Leichenbesorgung und die Erledi- gung aller Formalitäten stehen Bestat- tungsinstitute zur Verfügung. G. Wegweiser bei einem Rentenfall Folgende Unterlagen sind bei der Ortsbehör- de für die Deutsche Rentenversicherung 32 INFORMATIONEN ÜBER … Baden-Württemberg und Bund, Ordnungs- und Sozialamt, Mesnerhaus, Brotlaube 2, Zimmer 01 oder den Ortsverwaltungen vor- zulegen: 1. bei Beantragung einer Altersrente oder Regelaltersrente aktuelle Rentenauskunft nebst Versicherungsverlauf 2. bei Beantragung der Rente wegen Er- werbsminderung aktuelle Rentenauskunft nebst Versicherungsverlauf ggf. ärztliche Atteste, Angabe über Krankenhaus-oder Reha-Aufenthalt, Schwerbehinderten- ausweis 3. bei Beantragung einer Hinterbliebenen- rente zwei Sterbeurkunden (gebührenfrei für Sozialversicherungsangelegenheiten) sowie ggf. die letzten Rentenanpassungen vom Verstorbenen und des Hinterblie­ benen 4. Personalausweis/Reisepass 5. Angabe der Bankverbindung: IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) 6. Versichertenkarte der Krankenkasse Angabe der Krankenkassenverhältnisse seit 1989 (Name, Anschrift und Zeit­ räume) 7. Persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke 8. bei Bezug von Arbeitslosengeld I, Arbeits- losengeld II, Krankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld entsprechende Be- scheide der jeweiligen Zahlstelle 9. bei Bezug von Lohn/Gehalt Angabe des Arbeitgebers (Name und Anschrift) Erhalten Sie regelmäßig akt elle Informationen aus dem Rathaus mit unserem E-Mail-Infobrief. Infos unter: www.wangen.de/infobr ief

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