Seniorenwegweiser der Stadt Weiden i.d. Oberpfalz

20 3. Sonstige Hilfen bei Bedürftigkeit 3.1 Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) Wohngeldwird zur Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum gewährt. Auf die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz besteht ein Rechtsanspruch. Empfänger bestimmter Transferleistungen wie z. B. J Grundsicherung für Arbeitssuchende, J Sozialhilfe einschließlich der Grundsicherung imAlter und bei Erwerbsminderung, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind, sind ab 01.01.2005 generell vom Wohngeld ausgeschlossen. In allen Fragen zum Wohngeldrecht wenden Sie sich bitte an die Wohngeldbehörde der Stadt Weiden i.d.OPf. – Amt für wirtschaftliche Hilfen Neues Rathaus, Dr.-Pfleger-Straße 15, 92637 Weiden E-Mail: wohngeldbehoerde@weiden.de Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bei der Gebührenzentrale ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln Internet: www.rundfunkbeitrag.de einzureichen. 3. Sonstige Hilfen bei Bedürftigkeit Aus Liebe zum Leben: Mit unseren Kinderkrippen sind wir für Sie da. Johanniter-Kinderkrippe „Am Hammerweg“ Tel. 0961 39885965 Johanniter-Kinderkrippe „KiWitt“ Tel. 0961 39888733 Johanniter-Kinderkrippe „Klinikzwerge“ Tel. 0961 39880399 Johanniter-Kindergarten „Sonnenland“ Tel. 0961 39880414 Die Johanniter: Immer für Sie da! www.johanniter.de/ostbayern www.facebook.com/JUHBayern

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