Seniorenwegweiser der Stadt Weiden i.d. Oberpfalz

3. Sonstige Hilfen bei Bedürftigkeit 21 Befreit werden insbesondere J Empfänger von Leistungen zumLebensunterhalt nach den Gesetzbüchern SGB XII und SGB II, J Empfänger von Kriegsopferfürsorge nach BVG, J SchwerbehinderteMenschen denen dasMerkzeichen „RF“ zuerkannt wurde, J Auszubildende/Studierendemit Anspruch auf Leistungen nach dem BaföG. Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag bei der Gebührenzentrale eingegangen ist. Anträge erhalten Sie bei der Gebührenzentrale 50656 Köln Tel. 018 59995 0400 oder bei der Stadt Weiden i.d.Opf. Amt für wirtschaftliche Hilfen – Abteilung: soziale Sicherung Neues Rathaus Dr.-Pfleger-Straße 15, 92637 Weiden Tel. 0961 81-0 3.2 Eingliederungshilfe Fahrdienst für Menschen mit Behinderung im Rah- men der Eingliederungshilfe für Behinderte, erhalten Menschen mit einer Behinderung Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Behinderte Menschen sollen ein höchstmögliches Maß an Mobilität erreichen, damit die be- hinderungsbedingten Nachteile ausgeglichen werden können. Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung soll es dem Betroffenen ermöglichen, Veranstaltungen oder Einrichtungen zu besuchen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung oder der Befriedigung von kulturellen Bedürfnissen dienen. Der Fahrdienst ist nicht gedacht für Fahrten zu einer medizinischen Behandlung oder Untersuchung sowie Fahrten zum Einkaufen. Anspruch auf Teilnahme am Fahrdienst haben: J Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „a.G“ für außergewöhnliche Gehbehinderung oder J Personen, die durch ein ärztliches Attest nachweisen, dass die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln aufgrund der Behinderung nicht möglich ist. wenn sie über kein Kraftfahrzeug verfügen und ihre finanziellen Mittel eine bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenze nicht übersteigen. © WavebreakMediaMicro · adobestock.com

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