Seniorenwegweiser der Stadt Weiden i.d. Oberpfalz

22 3. Sonstige Hilfen bei Bedürftigkeit Die Leistung wird nur auf Antrag gewährt. Jeder Teilnehmer erhält einen Berechtigungsausweis. Was die Eingliederungshilfe betrifft, sind die Anträge an den Bezirk Oberpfalz zu richten. Anbieter: Allgemeiner Rettungsverband Parksteiner Straße 15, 92637 Weiden Frau Beyer, Tel. 0961 200-116 Bayerisches Rotes Kreuz Ulrich-Schönberger-Straße 11, 92637 Weiden Herr Gradl, Tel. 0961 391600-0 Malteser Hilfsdienst gGmbH Zur Centralwerkstätte 11 A, 92637 Weiden Herr McGibbon, Tel. 0961 38987-80 3.3 Hilfen bei Pflegebedürftigkeit Die gestiegene Lebenserwartung ermöglicht es immer mehr Menschen, nach dem aktiven Berufsleben noch Dinge zu tun, die Spaß machen und ein erfülltes Leben ermöglichen. Mit höherem Alter sind viele Menschen aber auch auf Hilfe und Pflege angewiesen. Zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit wurde ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eine Pflegeversicherung geschaffen. Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die Krankenkassen; ihre Aufgabenwerden von denKrankenkassen wahrgenommen. Die Pflegeversicherung hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen imAblauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Pflegebedürftigkeit bedürfen. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Es gibt fünf Pflegegrade: J Pflegegrad 1 – Menschen mit eringen Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten J Pflegegrad 2 –Menschenmit erheblichenBeeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten J Pflegegrad 3 – Menschen mit schweren Beeeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten J Pflegegrad 4 –Menschenmit schwerstenBeeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten J Pflegegrad 5 –Menschenmit schwerstenBeeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. 3. Sonstige Hilfen bei Bedürftigkeit

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