Seniorenwegweiser der Stadt Weiden i.d. Oberpfalz

5. Vorsorge, Testament und Todesfall 31 Erbrecht. Vermögensnachfolge. Vorsorgevollmacht. Patientenverfügung. Muss ich ein Testament errichten? Ist eine lebzeitige Zuwendung sinnvoll? Was passiert bei der gesetzlichen Erbfolge? Bestehen Pflichtteilsansprüche? Kann ich mich für das Alter absichern? Was ist eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung? Vermögensnachfolge, Erbrecht und Vorsorge sind komplexe Themen, zahlreiche Gesetzesvorschriften sind zu beachten. Ohne Beratung ist dies vielfach nicht möglich. Der Notar, der sich täglich mit diesen Fragen beschäftigt, kann Sie umfassend beraten, die für Sie passende Lösung finden und diese rechtssicher umsetzen. Zusammen mit ihren sachkundigen Mitarbeitern stehen Ihnen Ihre Notare hierfür jederzeit gerne zur Verfügung. Wenn Sie Fragen zu diesen Themen haben, vereinbaren Sie am besten einen unverbindlichen Besprechungstermin – gerne auch bei Ihnen zuhause, im Pflegeheim oder Krankenhaus! Notarin Dr. Claudia Greipl Notare Dr. Thomas Schiffner und Unterer Markt 18 • 92637 Weiden Markus Pflieger, LL.M. Tel. (0961) 389 55-0 Goethestraße 8 • 92637 Weiden info@notarin-greipl.de Tel. (0961) 390 320 www.notarin-greipl.de info@nspw.de • www.nspw.de Bürgernah & kompetent. Mit Sicherheit gut beraten – Ihre Notare in Weiden. überhaupt ein Testament vorliegt, ob es echt ist oder wie es zu verstehen ist, können in der Regel nicht aufkommen. Eigenhändiges Testament Ohne Kosten kann man auch selbst ein Testament aufsetzen. Hierfür muss der gesamte Text eigenhändig niedergeschrieben werden. Das Schriftstück muss mit Ort, Datum versehen und mit Vor- und Zunamen unterschrieben werden. Das Testament kann zu Hause verwahrt oder sicherheitshalber bei einemNotar hinterlegt werden. Gemeinsames Testament von Ehegatten Das Gesetz ermöglicht es Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament, das für den Tod eines jeden Ehegatten gilt, entweder in eigenhändiger oder notarieller Form zu verfassen. Es reicht aus, wenn ein Ehegatte das Schriftstück handschriftlich niederschreibt und beide Ehegatten mit Vor- und Zunamen unterschreiben.

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