Stadt Weinstadt – Ratgeber für den Trauerfall

11 Wahlgrabstätten Die Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Hierbei wird unterschieden zwischen ein- und mehrstelligen Grabstätten als Tiefgräber. Über den Erwerb des Nutzungsrechts wird eine Urkunde ausgestellt. Wichtig ist weiterhin, dass schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts der Erwerber für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen soll, der erst im Zeitpunkt des Todes des Übertragenden wirksam wird. Urnenreihengrabstätten Die Urnenreihengrabstätten sind Aschengrabstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Asche abgegeben werden. Urnenreihengrabstätten werden ausschließlich als Erdurnengräber angeboten. Die Verfügungszeit beträgt 15 Jahre. Folgende Urnenreihengrabstätten werden in Weinstadt angeboten: • Baumgräber • Erdurnenreihengräber • Urnengemeinschaftsfeld • Anonyme Grabstätten Urnenwahlgrabstätten Die Urnenwahlgrabstätten sind Aschengrabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 15 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Im Einzelnen bietet die Stadt Weinstadt folgende Urnenwahlgrabstätten an: • Erdurnengräber • Urnennische in einer Urnenwand oder Urnenstele • Urnengarten mit Dauerbepflanzung Wichtiger Hinweis: Die Belegung von Urnengrabstätten hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Die Stadt Weinstadt ist bemüht, der Nachfrage nach neuen Grabarten nachzukommen. Weitere Urnengrabstätten sind in Planung. Einzelheiten teilen Ihnen die Mitarbeiter des Friedhofsamts mit. Sie erreichen das Friedhofsamt Weinstadt unter Telefon: 07151 693-0. eine Orie tierungshilfe bei trauerfällen Die verschiedenen Formen der Bestattung

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=