Stadt Weinstadt – Ratgeber für den Trauerfall

5 eine Orientierungshilfe bei trauerfällen Im Falle des Todes … … sollten die in der nachfolgenden Übersicht aufgeführ- ten Formalitäten und Bestattungsvorbereitungen erledigt werden: Was muss ich sofort regeln? • Den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Ist die Todesursache unklar, muss eine amtliche Ermittlung erfolgen. Im Krankenhaus oder Heim wird dies ohne Zutun der Angehörigen veranlasst. • E in Bestattungsunternehmen beauftragen. Der Bestatter wird mit Ihnen alles besprechen und für Sie alles Notwendige regeln. Dieses Unternehmen kann auf Wunsch auch einen Teil der folgenden Aufgaben übernehmen: • Die Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen • Bestattungsform und Grab festlegen (z. B. Erd- oder Feuerbestattung, Wahl-, Reihen- oder Urnengrab) • Sarg und Ausstattung auswählen • T ermin für die Trauerfeier und die Beerdigung festlegen; gegebenenfalls Unterbringungsmöglichkeiten für angereiste Verwandte organisieren • A ngehörige und nahe Freunde benachrichtigen und eventuell um Hilfe bitten • B estattungsablauf besprechenmit nahen Angehörigen, Bestatter und Pfarrer sowie Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Gottesdienst, Grabreden, musikalische Umrahmung, Dekoration, Kondolenzliste etc.) • Pfarrer oder Trauerredner Informationen über die verstorbene Person zukommen lassen • Druckerei beauftragen wegen Sterbeanzeige bzw. Sterbebildern • T raueranzeige verfassen und bei der Zeitung aufgeben • Bei Versendung von Trauerbriefen Text und Adressenliste zusammenstellen • Für Trauermahl gegebenenfalls Räumlichkeiten reservieren • An Trauerkleidung denken Was ist später zu erledigen? • Mit Krankenkasse bzw. Lebensversicherung abrechnen • T od eines Rentenempfängers beim Postrentendienst melden • Bei der Rentenversicherungsstelle Vorschusszahlung beantragen • R entenanspruch geltend machen • Bei Beamten Versorgungsleistungen und Zusatzversicherungen beantragen • Den Sterbefall beim Arbeitgeber melden • E rbschein beantragen und gegebenenfalls Testament eröffnen lassen (Notar einschalten) • G as und Wasser abstellen, Energielieferungen kündigen, Heizungsanlage regulieren • W ohnung kündigen, Übergabe regeln • Z eitungen und Telefon ab- oder umbestellen • G ewerbe abmelden • A uto und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden • P ost umbestellen • Daueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern • Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen • M itgliedschaften und Abonnements kündigen • Bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar einschalten • Grundbesitz, Geldvermögen, mobiles Eigentum, Sachwerte klären lassen • Übernahme von Verpflichtungen und Ansprüche gegenüber Dritten klären Seit über 70 Jahren Ihr Bestatter des Vertrauens Vertrauen Sie dem einzigen Meisterbetrieb für Bestattungen in Fellbach, Waiblingen, Kernen, und Umgebung. Wir erledigen alle Formalitäten Erd-, Feuer-, Seebestattungen sowie alternative Bestattungsarten Wir beraten Sie zu Bestattungsvorsorge und -finanzierung FELLBACH Stammhaus: Schwabstr. 6 • August-Brändle-Str. 42 • WAIBLINGEN Anton-Schmidt-Str. 21 • KERNEN Lange Str. 2 www.bestattungen-hofmeister.de Im Trauerfall erreichen Sie uns rund um die Uhr unter 0711 - 58 24 68

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