Stadt Weinstadt – Ratgeber für den Trauerfall

Jeder Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. Für die Hinterbliebenen ist das Standesamt im Rathaus Beutelsbach Zimmer 5, 6, 7 Telefon: 07151 693-0 zuständig. Sprechzeiten des Standesamts Montag, Dienstag, und Freitag von 8 bis 16 Uhr Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 15 bis 19 Uhr Mittwoch geschlossen Der Sterbefall ist durch die Hinterbliebenen persönlich, durch einen beauftragten Bestattungsunternehmer oder das Pflegeheim beim Standesamt anzuzeigen. In der Regel übernimmt dies das beauftragte Bestattungsunternehmen. Erforderliche Urkunden Das macht alles der Bestatter. Gebraucht werden: Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung – PStV) § 38 Nachweise bei Anzeige des Sterbefalls Wird ein Sterbefall angezeigt, so soll das Standesamt verlangen, dass ihm 1. die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung, 2. die Geburtsurkunde, 3. ein Nachweis über den letzten Wohnsitz, 4. eine ärztliche Bescheinigung über den Tod des Verstorbenen vorgelegt wird. Auf die Vorlage der nach Nummer 2 erforderlichen Geburtsurkunde kann verzichtet werden, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt des Verstorbenen aus einer Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben. Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist. Zusätzlich sollten der Personalausweis und/oder Reisepass des Verstorbenen beim Standesamt abgegeben werden. 6 eine Orientierungshilfe bei tr uerfällen Anzeige beim Standesamt Familientradition und regionale Gesichtspunkte waren früher entscheidend, wenn Angehörige bei einem Todesfall einen Bestatter auszuwählen hatten. Heutzutage wird diese Entscheidung mit dem Einzug in ein Seniorenheim getroffen. Wenn das Heim Empfehlungen ausspricht, sollten sie neutral und fachlich fundiert sein. Keinesfalls darf auf eine Art örtliche Zuständigkeit oder gar Zusammenarbeit hingewiesen werden. Jeder hat hier das Recht, selbst zu entscheiden und auszuwählen. Und jeder Bestatter darf auf jedem Friedhof eine Trauerfeier gestalten. Durch Beratungen zur Bestattungsvorsorge kann sich jeder im Bestattungsinstitut informieren und seine Festlegungen treffen. Auch per Internet können Vorinformationen eingeholt werden. In jedem Fall aber sollte durch das Gespräch mit dem Bestatter eine „Qualitätsprüfung vor Ort“ stattfinden. Die Anforderungen an die Bestattungsinstitute sind gerade durch die Vorsorgegespräche und Veranstaltungen zur Vorsorge in den letzten Jahren stark gestiegen. Hinzu kommen andere Bestattungsformen wie z. B. die anonyme Bestattung, die Seebestattung und die Bestattung in einem „Friedwald“. Viele individuelle Wünsche zur Gestaltung der Trauerfeier gilt es ebenfalls zu besprechen. Solche Festlegungen zu den Abschiedsriten sind in der Regel viel wichtiger als die Frage der Sargauswahl. So bleiben später Erinnerungen wach – unabhängig von der Bestattungsart und demBestattungsort. Entscheiden sollte man sich daher für einen seriösen Bestatter mit transparentem Preis-Leistungsverhältnis und menschlicher sowie fachlicher Kompetenz. Diesem kannman vertrauen, dass er alle festgelegten Inhalte umsetzt. Vereinbaren und gestalten Sie mit ihm die für Sie wichtigen Inhalte und Botschaften an Ihre Angehörigen und Freunde. Besprechen und aktualisieren Sie diese Wünsche mit Ihren Angehörigen und Freunden. Schließen Sie insbesondere Kinder und Enkelkinder dabei nicht aus. D e r l e t z t e W e g eine Orientierungshilfe bei trauerfällen Warum, wann und wie wählt man ein Bestattungsinstitut aus?

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