Stadt Weinstadt – Ratgeber für den Trauerfall

7 Blumenschmuck Ob nach den Wünschen, die der Verstorbene zu Lebzeiten geäußert hat, oder nach den Vorstellungen der Angehörigen – für Grün- und Blumenschmuck als würdigen Rahmen für eine Trauerfeier sind die Floristen und Gärtner Ihre direkten Ansprechpartner. Bei Ihnen finden Sie kompetente Beratung, individuelle Gestaltungsvorschläge und umfassenden Service; die Umsetzung Ihrer Vorgaben steht dabei stets im Vordergrund. Außerdem stehen die Floristen und Gärtner für die weitere Grabpflege und Gestaltung des Grabschmuckes zur Verfügung. Art und Umfang der Leistungen bestimmen Sie ganz nach Ihren persönlichen Vorstellungen – die Floristen und Gärtner garantieren Ihnen ein gepflegtes Grab für einen langen Zeitraum. Grabbetreuung Sie wohnen weit entfernt von der Grabstätte eines Verwandten oder fühlen sich nicht in der Lage, das Grab neu anzulegen und sachgemäß zu pflegen? Grabbetreuer können dies für Sie übernehmen. Nach einer ausführlichen Beratung und der Festsetzung der Leistungen legt das geschulte Personal das Grab an. Die Grabbetreuer wählen – in Absprache mit Ihnen eine Rahmenbepflanzung aus. Dabei achten Sie auf die Lage des Grabes (Sonnen- oder Schattenlage). Zur Anpflanzung zählt auch die Anlage des Grabes in der vorgeschriebenen Größe, und das fachgerechte Anlegen des Grabhügels. Damit das Grab sauber und gepflegt bleibt bedarf es auch einer geeigneten Pflege, die eine ausreichendenBewässerung bis und einen fachmännischen Pflanzenschnitt beinhaltet. Außerdem muss regelmäßig Unkraut entfernt werden. D e r l e t z t e W e g ei e Ori nti rungshilfe bei trauerfällen Blumenschmuck und Grabbetreuung War ein Verstorbener Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft und lässt sich diese Zugehörigkeit durch die Meldedatei bzw. durch die Heiratsurkunde oder das Eheregister beim Standesamt nachweisen, so wird die Konfessionszugehörigkeit in die Sterbeurkunde eingetragen, sofern die Angehörigen damit einverstanden sind. Für das Pfarramt, welches für die kirchliche Beerdigung zuständig ist, gilt dies gleichzeitig als Nachweis, dass der Verstorbene seiner Kirche bis zum Tod angehörte. Die nächsten Angehörigen sollten zweckmäßigerweise direkt mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt aufnehmen, um ein Gespräch zur Vorbereitung der kirchlichen Beerdigung zu vereinbaren. Falls keine kirchliche Beerdigung gewünscht wird, ist das beauftragte Bestattungsunternehmen auf Wunsch gerne bereit, einen Trauerredner zu vermitteln. Gleiches gilt für Art und Form der Ausgestaltung der Trauerfeier. Das Abschiednehmen vom Verstorbenen am offenen Sarg ist grundsätzlich möglich, aber mit der Friedhofsverwaltung zu vereinbaren. eine Orientierungshilfe bei trauerfällen Trauerfeier und kirchliche Beerdigung

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