Informationsbroschüre Markt Wendelstein

Neben dem CO2-Minderungsprogramm (siehe S. 37) fördert der Markt Wendelstein weitere Maßnahmen. DENKMALFÖRDERUNG Für die Denkmalförderung ist die Untere Denkmalschutzbehörde am Landratsamt zuständig. Der Markt Wendelstein gewährt einen freiwilligen Zuschuss von bis zu zehn Prozent des denkmalpflegerischen Mehraufwandes, maximal 25.000 Euro. Zusätzlich besteht eine Fördermöglichkeit für das Sanierungsgebiet Altort Wendelstein. Ansprechpartner: www.landratsamt-roth.de/denkmalpflege SANIERUNGSGEBIET ALTORT WENDELSTEIN Bereits seit 1987 fördert der Markt Wendelstein Maßnahmen zur Sanierung historischer Gebäude im Altort. Vor Beginn der Maßnahmen schließt der Bauherr eine sanierungsrechtliche Vereinbarung mit dem Markt Wendelstein. Eine Förderung des Marktes Wendelstein für Maßnahmen, die den ortsbildprägenden Charakter erhalten, wie Fassaden, Dächer, Fenster und Türen, werden bis max. fünf Prozent gefördert. Ansprechpartner: Bau- und Umweltreferat GESCHWISTERKINDFÖRDERUNG FÜR HORTKINDER Geschwisterkinder, die gleichzeitig in einen Hort gehen oder in der Mittagsbetreuung sind, erhalten gleichzeitig eine Förderung von max. 80 Euro. Dies gilt für Grundschulkinder, die in der Marktgemeinde wohnen und eine Einrichtung in Wendelstein besuchen. Der Antrag muss bis 12. September jedes Jahres von der jeweiligen Einrichtung bestätigt werden. Ansprechpartner: Bildungs- und Kulturreferat VEREINSFÖRDERUNG Der Markt Wendelstein übernimmt als freiwillige Leistung eine finanzielle Förderung der gemeinnützigen Vereine des Gemeindegebietes, um die anerkannten Ziele der Vereine wie die Förderung des Sports, der Kultur und des Gemeinschaftslebens zu unterstützen. Des Weiteren können die Vereine einen Bus von der Gemeinde für Vereinsveranstaltungen kostenfrei mieten. Der Markt Wendelstein bezuschusst die Aktivitäten des vorangegangenen Jahres. Der Zuschussantrag muss daher von den Vereinen, die nach den Richtlinien des BLSV gefördert werden bis 1. März, und von den anderen Vereinen bis 30. April des Folgejahres beim Bildungs- und Kulturreferat der Marktgemeinde eingereicht werden. Ansprechpartner: Bildungs- und Kulturreferat WOHNRAUMFÖRDERUNG Familien mit mindestens einem Kind können beim Erwerb oder der Änderung / Erweiterung von Wohnraum (älter als 30 Jahre) auf Antrag einen gemeindlichen Zuschuss erhalten. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Zuschuss. Sollte ein Kind innerhalb von sechs Jahren nach dem Erwerb bzw. der Erweiterung von Wohnraum geboren werden, ist ebenfalls eine Förderung möglich. Beispielsweise kann eine fünfköpfige Familie beim Erwerb einer über dreißigjährigen Gebrauchtimmobilie einen Zuschuss von 12.000 Euro erhalten. Ansprechpartner: Bau- und Umweltreferat Alle Anträge und Satzungen zu den Förderprogrammen finden Sie unter www.wendelstein.de/foerderprogramme Förderprogramme © magele-picture /AdobeStock Bürgerservice 107

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=