Rund um das Standesamt Wernigerode

8 Zur Anmeldung der Eheschließung erforderliche Unterlagen Über die erforderlichen Dokumente berät Sie gern das Standesamt in einem persönlichen Gespräch. In allen Fällen: Bescheinigung der Meldebehörde des Wohnsitzes (nur erforderlich für Partner, die ihren Wohnsitz nicht in Wernigerode haben) aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (erhältlich beim Geburtsstandesamt) Personalausweis oder Reisepass Wenn Sie gemeinsame Kinder haben: Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister eventuell Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft Bescheinigung über die gemeinsame Sorge Wenn Sie verheiratet waren: Nachweise über die Auflösung der letzten Ehe, d. h. beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder Eheurkunde mit dem Auflösungsvermerk; Sterbeurkunde des früheren Ehegatten, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und ggf. Bescheinigung über die Wiederannahme eines früheren Namens Wenn Sie eine Lebenspartnerschaft begründet haben: Nachweise über die Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft, d. h. beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerregister oder Urkunde mit dem Auflösungsvermerk; Sterbeurkunde des früheren Ehegatten, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und ggf. Bescheinigung über die Wiederannahme eines früheren Namens Vollmacht des nicht bei der Anmeldung der Eheschließung anwesenden Verlobten Vollmacht beider Verlobter, wenn die Anmeldung der Eheschließung durch einen Vertreter erfolgen soll Ggf. sind je nach den persönlichen Verhältnissen weitere Dokumente erforderlich Sonstiges Reservierter Hochzeitstermin: Absprache- und Unterschriftstermin: © PhotoSG – Fotolia

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