Rund um das Standesamt Wernigerode

9 Verliebt, verlobt, verheiratet Trauen Sie sich – dann trauen wir Sie! Die standesamtliche Trauung Seit das Personenstandsgesetz novelliert wurde, ist eine standesamtliche Trauung nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings gibt es zahlreiche gute Gründe, sich trotzdem für das Standesamt zu entscheiden – erstens können dann viele steuerliche Vorteile genutzt werden und zweitens erhält die Ehe neben ihrem symbolischen Charakter auch eine offizielle Seite. Damit ist später für den Schutz Ihrer Kinder gesorgt. Ob Sie dann eine kirchliche Trauung wünschen, können Sie ganz frei selbst entscheiden. Möglichkeiten gibt es heutzutage viele: ganz gleich, ob Sie katholisch, evangelisch oder ökumenisch heiraten wollen. Drei Schritte bis zum Ja-Wort Zwischen Ihnen und dem schönsten Tag des Lebens stehen zunächst noch einige bürokratische Hürden, die Sie gelassen zusammen meistern können. 1. Schritt: Im persönlichen Vorgespräch erfahren Sie, welche Unterlagen für die Anmeldung Ihrer Eheschließung erforderlich sind. Weiterhin sollten Sie wissen, dass die Anmeldung der Eheschließung frühestens ein halbes Jahr vor der Eheschließung zu erfolgen ist. Im Falle einer Auslandsbeteiligung sollten Sie sich zur Klärung der erforderlichen Dokumente mit Ihrem zuständigen Standesamt in Verbindung setzen. 2. Schritt: Mit der Anmeldung der Eheschließung in Ihrem zuständigen Standesamt (am Wohnort eines der Eheschließenden) legen Sie dem Standesbeamten Ihre Unterlagen vor. Bei diesem Gespräch erfahren Sie auch alles rund um die Formalien neben der Romantik: Gebühren, Namensführung und Trauzeugen. Sollten Sie zur Anmeldung der Eheschließung nicht persönlich vorsprechen können, so beraten wir Sie gern über weitere Möglichkeiten wie die schriftliche Anmeldung oder Anmeldung durch bevollmächtigte Personen. Bitte beachten Sie, dass eine Festlegung des Trautermins in unserem Standesamt grundsätzlich erst mit der Vorlage einer gültigen Anmeldung der Eheschließung erfolgen kann. Und wie möchten Sie gern heißen? Früher war es üblich, dass die Frau den Namen des Mannes annimmt, und auch heute wird die Frage der Namensänderung von vielen Paaren so gehandhabt. Insgesamt gibt es drei Möglichkeiten: getrennte Namensführung: Jeder behält seinen derzeitigen Namen. gemeinsamer Ehename: Der Geburtsname bzw. der derzeitig geführte Name eines Verlobten wird zum gemeinsamen Ehenamen. gemeinsamer Ehename und Doppelname: Derjenige, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung eines Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Wer wird Ihre Ehe bezeugen? Seit 1998 brauchen Sie zwar von offizieller Seite aus keine Trauzeugen mehr, viele Paare möchten auf diese besondere Aufgabe jedoch nur ungern verzichten. Sollten Sie sich für Trauzeugen entscheiden, so werden von diesen verschiedene Angaben benötigt. Hierzu händigen wir Ihnen gern einen entsprechenden Vordruck aus.

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