Informieren Sie sich Älterwerden in Wesel

17 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII Die Grundsicherung ist eine soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellen soll. Die Inanspruchnahme von Grundsicherung setzt voraus, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Einkommen und Vermögen bestreiten können. Hilfe zum Lebensunterhalt Wenn Ihr eigenes Einkommen und Vermögen für die Dinge des täglichen Lebens nicht ausreicht, erhalten Sie Hilfe zum Lebensunterhalt. Außerdem können Sie einmalige Beihilfen beantragen für die Erstausstattung der Wohnung oder Bekleidung. Zudem gibt es in bestimmten Fällen Mehrbedarfszuschläge. Hilfe im Haushalt Benötigt ein älterer oder erwerbsunfähiger Mensch nur für einzelne hauswirtschaftliche Tätigkeiten eine Haushaltshilfe und ist kein grundpflegerischer Bedarf gegeben, können die Kosten bei geringem Einkommen ggf. vom Fachbereich Soziales, Integration und Wohnen übernommen werden. Auskunft erteilt der Fachbereich Soziales, Integration und Wohnen Wirtschaftliche Hilfen Grundsicherungsleistungen Herzogenring 34, 46483 Wesel b b Frau Quint, Zimmer 124 Tel.: 0281 203-2375 team64@wesel.de b b Herr Adel, Zimmer 29 Tel.: 0281 203-2367 team63@wesel.de Grundsätzlich ist eine persönliche/telefonische Terminvereinbarung erforderlich! Sprechzeiten: nach Terminvereinbarung Für dringende Fälle zusätzlichMo. – Fr. 08:30 – 10:00 Uhr Hilfe in besonderen Lebenslagen In bestimmten Lebenssituationen kann eine entsprechende Hilfe für die besondere Lebenslage gewährt werden, die ebenfalls einkommens- und vermögensabhängig ist. Hilfe zur Pflege Falls eine häusliche oder stationäre Betreuung und Pflege notwendig wird, kann die gesetzliche Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. In den Fällen, in denen keine Pflegeversicherung vorhanden ist oder die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, prüft der Fachbereich Soziales, Integration und Wohnen, ob Leistungen gewährt werden können. II. Finanzielle Hilfen

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