Seniorenwegweiser für die Stadt Wesel

20 Pflegegeld Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung. Diese wird gezahlt, wenn die Pflege selbst sichergestellt wird – zum Beispiel, wenn sie durch Angehörige erfolgt. Das Pflegegeld wird nicht direkt an die Pflegeperson gezahlt, sondern an die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen. Pflegegrad max. monatliche Leistungen seit 01.01.2024 1 – 2 332 € 3 572 € 4 764 € 5 946 € Pflegesachleistung Die Pflegesachleistungen werden gezahlt, wenn die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst geleistet wird. Der Betrag wird nicht an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern direkt zwischen dem ambulanten Dienst und der Pflegekasse abgerechnet. Der ambulante Dienst leistet körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung. Pflegegrad max. monatliche Leistungen seit 01.01.2024 1 – 2 761 € 3 1.432 € 4 1.778 € 5 2.200 € Auskunft erteilt der Fachbereich Soziales, Integration und Wohnen Fachstelle Wohnen Herzogenring 34, 46483 Wesel team65@wesel.de Frau Ayadin, Zimmer 115 Tel.: 0281 2032417 Frau Beckmann, Zimmer 117 Tel.: 0281 2032418 Frau Kalisch, Zimmer 115 Tel.: 0281 2032417 Herr Ostermann, Zimmer 119 Tel.: 0281 2032703 Frau Schönberg, Zimmer 118 Tel.: 0281 2032462 Frau Warzecha, Zimmer 116 Tel.: 0281 2032414 Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 08:30 – 10:00 Uhr Weitere mögliche Hilfen Leistungen der Pflegekasse Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Wenn Sie pflegebedürftig sind, haben Sie die Möglichkeit, Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen. Dazu stellen Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Durch eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) wird anschließend die Pflegebedürftigkeit festgestellt und entsprechend eingestuft. Pflegegrad Es gibt fünf verschiedene Pflegegrade, die sich durch unterschiedliche Leistungen differenzieren. Sie haben die Möglichkeit, Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beidem in Anspruch zu nehmen.

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