Seniorenwegweiser für die Stadt Wesel

21 Verhinderungspflege bis zu 1.612 € pro Jahr Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, der sogenannten Verhinderungspflege. Seit 01.01.2024 gelten für Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahre mit den Pflegegraden 4 und 5 Besonderheiten. Der „Gemeinsame Jahresbetrag“ ersetzt für diese bereits die Kurz- und Verhinderungspflege. Pflegehilfsmittel bis zu 40 € monatlich Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden der Pflegebedürftigen beitragen. Dazu gehören zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Betteinlagen. DiPa (digitale Pflegeanwendungen) bis zu 50 € monatlich Pflegebedürftige, die in ihrer häuslichen Umgebung versorgt werden, haben Anspruch auf die Erstattung von digitalen Pflegeanwendungen. Dies können zum Beispiel Apps mit Übungen, die helfen, das Sturzrisiko zu senken oder das Gedächtnis von Menschen mit Demenz zu trainieren, sein. Voraussetzung ist die Bewilligung der Pflegekasse und dass die Anwendung in der Liste „erstattungsfähiger digitaler Pflegeanwendungen“ aufgenommen wurde. Kombinationsleistungen Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden; dann werden Pflegegeld und Pflegesachleistung anteilig in Anspruch genommen. Darüber hinaus stehen Ihnen folgende weitere Leistungen zur Verfügung. Entlastungsbetrag bis zu 125 € pro Monat Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen und wird nicht ausgezahlt. Kurzzeitpflege bis zu 1.774 € pro Jahr Viele Pflegebedürftige sind nur eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Für diesen Fall gibt es die Kurzzeitpflege in entsprechenden vollstationären Einrichtungen.

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