Seniorenwegweiser für die Stadt Wesel

23 • Unentgeltliche oder ermäßigte Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs Einen Antrag auf Schwerbehinderung erhalten Sie im Seniorenbüro der Stadt Wesel, beim Kreis Wesel oder online unter www.elsa.nrw.de. Rezeptgebührenbefreiung Informationen zur evtl. Befreiung von den Rezeptgebühren erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren möglich. Auskunft erteilt: Seniorenbüro Herzogenring 34 Fax: 0281 203-49654 seniorenbuero@wesel.de Frau Bongers Tel.: 0281 2032792 Frau Nalepa Tel.: 0281 2032790 Frau van Rennings Tel.: 0281 2032791 Frau Strehlau Tel.: 0281 2032794 Sprechzeiten: Mo. – Fr. 08:30 – 10:00 Uhr und nach Vereinbarung Fachbereich Bürgerdienste Bürgerservice Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel Rathaus, Zimmer E10 buergerservice@wesel.de Tel.: 0281 2030 Sprechzeiten: Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr Mo. + Mi. 14:00 – 16:00 Uhr Do. 08:00 – 18:00 Uhr Hilfe für hochgradig Sehbehinderte Sie kann sehschwachen Personen gewährt werden, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge mit Gläserkorrektur nicht mehr als 5 Prozent beträgt. Als Nachweis für die Sehschwäche ist eine Bescheinigung des Augenarztes erforderlich. Informationen dazu bekommen Sie beim Landschaftsverband Rheinland (LVR). Anträge und Formulare stellt Ihnen das Seniorenbüro zur Verfügung. Hilfe für Gehörlose Menschen mit angeborener oder bis zum 7. Lebensjahr erworbener Taubheit, oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit, erhalten auf Antrag zum Ausgleich der durch die Gehörlosigkeit bedingten Mehraufwendungen eine Gehörlosenhilfe. Informationen dazu bekommen Sie beim Landschaftsverband Rheinland (LVR). Anträge und Formulare stellt Ihnen das Seniorenbüro zur Verfügung. Schwerbehindertenausweis Ein Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis für eine Schwerbehinderung. Durch den Ausweis haben Menschen mit einer Schwerbehinderung die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich, der ihnen gesetzlich zusteht, zu nutzen. Je nach Grad der Behinderung und des Merkzeichens gibt es unterschiedliche Vergünstigungen. Dies wären beispielsweise: • Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren • Ermäßigung bei der Kfz-Steuer • Parkerleichterungen • Freier oder ermäßigter Eintritt bei kulturellen Veranstaltungen

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