Älter werden in Wetzlar

29 Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) stellt den Lebensunterhalt älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicher. Leistungsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Hilfe zum Lebensunterhalt Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII soll den Lebensunterhalt für Menschen finanziell sichern, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften sicherstellen können. Leistungsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, die weniger als 3 Stunden täglich erwerbsfähig sein können, eine Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit oder eine vorgezogene Altersrente beziehen, stationär untergebracht sind. Stadt Wetzlar Sozialamt, Team SGB XII Grundsicherung Zimmer 041 – 050 Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar Telefon: 06441 99-5041 bis 99-5050, Fax: 06441 99-5014 E-Mail: grundsicherung@wetzlar.de Hilfe zum Lebensunterhalt Telefon: 06441 99-5041 bis 99-5050 , Fax: 06441 99-5014 E-Mail: grundsicherung@wetzlar.de Ambulante Hilfe zur Pflege und Hilfe in anderen Lebenslagen Ambulante Hilfe zur Pflege im Rahmen des Sozialgesetzbuches XII erhalten Personen, die im häuslichen Bereich wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Erkrankung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen der Hilfe bedürfen. Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung werden angerechnet. Als Hilfen kommen in Betracht: J J Pflegegeld J J Übernahme ungedeckter Kosten eines Pflegedienstes J J Hilfsmittel Als Hilfen in anderen Lebenslagen kommen in Betracht: J J Hilfen zur Weiterführung des Haushaltes J J Altenhilfe, z. B. Zuschuss zum Essen auf Rädern J J Bestattungskosten Information und Antragstellung: Stadt Wetzlar Sozialamt, Sven Allers Zimmer 067 Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar Telefon: 06441 99-5067, Fax: 06441 99-5034 E-Mail: sven.allers@wetzlar.de Bestattungskosten Sozialamt, Gabriele Arnold Zimmer 066 Telefon: 06441 99-5066, Fax, 06441 99-5034 E-Mail: gabriele.arnold@wetzlar.de

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