Älter werden in Wetzlar

30 Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen J J Beate Gründler, Erdgeschoss, Zimmer 064 Telefon: 06441 5064, Fax: 06441 99-5014 J J Martin Hartmann, Erdgeschoss, Zimmer 065 Telefon: 06441 99-5065, Fax: 06441 99-5014 J J Sonja Schütze, Erdgeschoss, Zimmer 065 Telefon: 06441 99-5055, Fax: 06441 99-5014 Servicezeiten für Sozialamt (alle Abteilungen außer WetzlarCard und Fehlbelegung): J J Montag 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr J J Dienstag geschlossen, nur mit Termin J J Mittwoch 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr J J Donnerstag nur mit Termin und 14.00 – 17.00 Uhr J J Freitag 08.00 – 12.00 Uhr J J sowie nach Vereinbarung WetzlarCard Die „WetzlarCard“ können Einwohner/-innen aus dem Stadtgebiet Wetzlar beantragen, die eine der folgenden Leistungen erhalten: J J Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII J J Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII J J Arbeitslosengeld II nach dem SGB II J J Kinderzuschlag nach dem BKGG J J Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Stadt Wetzlar Sozialamt, Kornelia Keiner Zimmer 62 Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar Telefon: 06441 99-5062 E-Mail: kornelia.keiner@wetzlar.de Servicezeiten: Montag 08.00 – 12.00 Uhr Mittwoch 08.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 14:00 – 17:00 Uhr Wohngeld Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) unterscheidet sich als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims bzw. einer Eigentumswohnung. Wohngeld ist abhängig von der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder, der Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger bestimmter Sozialleistungen, sogenannte Transferleistungen (§ 7 WoGG), bei deren Berechnung die Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind (z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung). Stadt Wetzlar Sozialamt, Wohngeldbehörde Erdgeschoss, Zimmer 68 und 69 Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar Telefon: 06441 99-5068 oder 99-5069 Fax: 06441 99-5084 E-Mail: wohngeld@wetzlar.de Wohnhilfebüro/Schuldnerberatung Das Wohnhilfebüro ist Beratungsstelle für Mieter und Vermieter bei Wohnraumgefährdung durch Mietrückstand, Kündigung oder Räumung. Auch bei der Wohnungssuche vermittelt das Wohnhilfebüro. Die Schuldnerberatung hilft bei Haushaltsplanung, Schuldenregulierung und Verbraucherinsolvenz. Stadt Wetzlar Sozialamt, Wohnhilfebüro/Schuldnerberatung Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar E-Mail: wohnhilfe-schuldnerberatung@wetzlar.de

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