Seniorenratgeber Älter werden im Lahn-Dill-Kreis

27 3.1 Leistungen bei häuslicher Pflege Wird die pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt und versorgt, können bei der Pflegekasse Leistungen für häus- liche Pflege beantragt werden. Erfolgt die Pflege durch Angehörige oder andere ehren- amtliche Pflegepersonen, besteht Anspruch auf Pflege- geld . Übernehmen professionelle Pflegekräfte die Pflege, besteht für die tatsächlich anfallenden Kos- ten Anspruch auf Pflegesachleistung . Folgende Leistungen werden ab Pflegegrad 2 monat- lich gewährt (Stand August 2019): Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistung PG 2 316 Euro bis zu 689 Euro PG 3 545 Euro bis zu 1298 Euro PG 4 728 Euro bis zu 1612 Euro PG 5 901 Euro bis zu 1995 Euro Anspruchsvoraussetzungen Personen, die für voraussichtlich mindestens sechs Monate pflegebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbu- ches XI (Soziale Pflegeversicherung) sind, können – sofern sie pflegeversichert sind – Leistungen der Pflegever- sicherung erhalten. Hierzu muss bei der zuständigen Pflegekasse (entspricht bei gesetzlich Versicherten der Krankenkasse) ein Antrag gestellt werden. Grundlage der Feststellungder individuellenPflege- bedürftigkeit ist stets eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Zum 1. Januar 2017 wurde ein neuer Pflegebedürftig- keitsbegriff eingeführt. Seitdemwerden neben körperli- chen Beeinträchtigungen auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen bei der Begutachtung berücksichtigt und begründen ggf. einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Maßgeblich für die Einstufung in einen von fünf Pflege- graden ist der Grad der Selbstständigkeit einer Per- son, d. h., es kommt darauf an, wie selbstständig jemand seinen Alltag noch bewältigen und gestalten kann. Konkrete Informationen zur Antragstellung sowie zum Ablauf der Begutachtung sind bei den Pflegekassen und im Pflegestützpunkt (siehe Seite 8) erhältlich. Dort erhalten Sie bei Bedarf auch Hilfestellung beim Ausfüllen der Antragsformulare. 3 Leistungen der Pflegeversicherung • Hauswirtschaftliche Unterstützung und Versorgung • Nahrungszubereitung • Wohnungspflege • Wäschepflege • Einkaufen • Betreuung Landesgeschäftsstelle Kalsmuntstraße 68–74 35578 Wetzlar Telefon 06441/946455 Telefax 06441/946456 info@sozialwerk-hessen.de www.sozialwerk-hessen.de Sozialwerk Haushalt und Familie Hessen e. V.

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