Seniorenratgeber Älter werden im Lahn-Dill-Kreis

28 3.2 Kurse für pflegende Angehörige und ehren- amtliche Pflegepersonen Die Pflegekassen (oder von ihnen beauftragte geeignete Einrichtungen) bieten spezielle Kurse für pflegende Ange- hörige und ehrenamtlich Pflegende an. Ziel dieser Kurse ist es, den Pflegepersonen hilfreiche Techniken für den Pflegealltag zu vermitteln und ihre pflegerischen Fähig- keiten zu verbessern. Auskünfte zu konkreten Kursange- boten vor Ort erteilen die Pflegekassen. 3.3 Pflegehilfsmittel und Zuschüsse bei Maßnah- men zur Verbesserung des Wohnumfeldes Pflegebedürftige aller Pflegegrade haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichte- rung der Pflege oder zur Linderung ihrer Beschwerden beitragen oder ihnen eine selbstständigere Lebensfüh- rung ermöglichen. Die Pflegekassen unterscheiden zwischen techni- schen (z. B. Pflegebett, Hausnotruf) und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln, wie Einmalhandschuhen und Bettschutzeinlagen. Für letztere werden seitens der Pflegekassen monatlich bis zu 40 Euro gewährt, Pflegebetten und andere tech- nische Hilfsmittel werden häufig leihweise zur Verfügung gestellt. Pflegesachleistung und Pflegegeld können auch mit- einander kombiniert werden. Wird die Sachleistung nur teilweise in Anspruch genommen, wird auf Antrag gleichzeitig anteiliges Pflegegeld gewährt. Beispiel: Die Sachleistung wird nur zu 70 Prozent ausgeschöpft, dann werden im selben Zeitraum 30 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt. Achtung: Wer diese Kombinationsleistung in Anspruch nehmen möchte, legt sich hinsichtlich der anteiligen Auszahlung für sechs Monate fest. Pflegebedürftige, die in einer in ambulant betreuten Wohngruppe mit mindestens zwei weiteren pflegebe- dürftigen Personen leben, haben zusätzlich Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 214 Euro monatlich, wenn sie ambulante Geld- oder Sachleistun- gen beziehen. Weitere Leistungen, die bei häuslicher Pflege in Anspruch genommen werden können, sind: • Leistungen für Verhinderungspflege und vollstatio­ näre Kurzzeitpflege (Kapitel 3.4) • Leistungen für teilstationäre Pflege (Kapitel 3.5) • Entlastungsbetrag (Kapitel 3.6)

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