Seniorenratgeber Älter werden im Lahn-Dill-Kreis

33 In der Regel reichen die Leistungen der Pflegeversiche- rung nicht aus, um die pflegebedingten Aufwendungen zu decken. In diesem Fall ist von der pflegebedürftigen Person ein Eigenanteil zu zahlen. Seit dem 1. Januar 2017 gilt in allen Pflegeheimen für die Pflegegrade 2 bis 5 ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil , der jedoch von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich ausfällt. Zusätzlich zum pflegebedingten Eigenanteil sind von Pflegebedürftigen in vollstationärer Pflege stets auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung selbst zu tragen. Werden außerdem besondere Komfort- oder Zusatzleistungen in Anspruch genommen, sind diese ebenfalls privat zu zahlen. Weitere Informationen unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ pflegeimheim.html#c9437 (Abruf: August 2019) 3.7 Leistungen bei vollstationärer Pflege Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung (Pflege- heim). Die Pflegekassen übernehmen dabei monatlich die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen ein- schließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in folgender Höhe (Stand August 2019): Pflegegrad monatliche Leistungspauschale PG 2 770 Euro PG 3 1262 Euro PG 4 1775 Euro PG 5 2005 Euro l ruhige Waldrandlage l überwiegend Einzelzimmer mit Bad und WC l qualifizierte Pflege l auch Kurzzeitpflege möglich l tägliche Beschäftigungsangebote l liebevolle Betreuung l familiäre Atmosphäre Steckenmesser 2 · 35630 Ehringshausen · Telefon 06449/245 E-Mail: aph-greifenthal@t-online.de

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=