Seniorenratgeber Älter werden im Lahn-Dill-Kreis

35 4 Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und soziale Sicherung von Pflegepersonen Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegeunterstützungsgeld In einer akut eintretenden Pflegesituation haben nahe Angehörige* die Möglichkeit, bis zu zehn Arbeits- tage ohne Ankündigungsfrist der Arbeit fernzublei- ben, umeine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder die pflegerische Versorgung sicherzustellen. Dieses Recht gilt gegenüber allen Arbeitgebern, unab- hängig von der Größe des Betriebes. Für diese Zeit, d. h. für bis zu zehn Arbeitstage je pflege- bedürftige Person, besteht Anspruch auf Pflegeunter- stützungsgeld . Diese Lohnersatzleistung kann bei der Pflegekasse des bzw. der zu pflegenden Angehörigen beantragt werden. WICHTIG: Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung muss dem Arbeitgeber umgehend mitgeteilt werden und ist schriftlich nachzuweisen. Eine entsprechende Bescheini- gung kann durch den Hausarzt oder die Hausärztin der pflegebedürftigen Person ausgestellt werden. Pflegezeit – vollständige oder teilweise Freistel- lung für bis zu sechs Monate Beschäftigte haben die Möglichkeit, sich bis zu sechs Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu Alten- und Pflegeheim GmbH mit Kurzzeitpflege • vollstationäre Dauerpflege • Kurzzeit- und Verhinderungspflege • Gerontopsychiatrie • liebevolle Pflege vom Fachpersonal Bornstraße 7 • 35767 Breitscheid-Medenbach Telefon: 02777 445 oder 7682 Fax: 02777 1421 E-Mail: haus.erdbachtal@t-online.de Besuchen Sie uns auch im Internet unter www.erdbachtal.de Storchenweg 6 · 35764 Sinn www.seniorenpflegeheim-mayer-sinn.de SENIOREN- WOHN- UND PFLEGEHEIM · Kurzzeitpflege · Verhinderungspflege · warmer Mittagstisch auf Anfrage im Haus MAYER Telefon 0 27 72/5 72 67-0 Telefax 0 27 72/5 72 67-499

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