Seniorenratgeber Älter werden im Lahn-Dill-Kreis

76 gen erhalten bei Bedarf auchnachts stets sehr kurzfristig medizinische oder pflegerische Hilfe und Unterstützung. Im Notfall ist ein Hausbesuch jederzeit möglich. Kosten für diese zusätzliche Versorgung entstehen den Patientinnen und Patienten nicht. Die Regelversorgung erfolgt weiterhin durch die Haus- ärztin bzw. den Hausarzt sowie einen ambulanten Pflegedienst. Palliativ-Care-Team – Lahn-Dill-Kliniken Kontakt: Steffen Trettin (Koordination SAPV) Telefon: 06441 79 2270 8.2 Hospizversorgung im Lahn-Dill-Kreis Zum Selbstverständnis der Hospizarbeit gehört es, dass auch am Lebensende jeder Mensch ein Recht auf Würde und Selbstbestimmung hat. Dies bedeutet, Räume zu schaffen, in denen die oder der Sterbende leben kann und sich selbst als am Leben teilhabend erfährt. Tod, Sterben und Trauer sollen nicht ausgegrenzt, sondern von der Gesellschaft als Teil des Lebens akzeptiert wer- den. Diese lebensbejahende Grundidee schließt aktive Sterbehilfe aus. Hospizliche Versorgung bietet sterbenden Menschen und den ihnen nahestehenden Personen Begleitung und Unterstützung in der für alle Beteiligten belastenden Situation am Lebensende. Dabei sind die Einbeziehung der körperlichen, emotionalen, sozialen und spirituellen Bedürfnisse gleichermaßen von Bedeutung. Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) Fast alle Menschen, die an einer unheilbaren Erkrankung leiden, haben den Wunsch, ihre letzte Lebensphase im vertrauten häuslichen Umfeld zu verbringen. Eine sol- che Versorgung zu Hause ermöglicht die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) . Hier arbei- ten ausgebildete Palliativärztinnen und -ärzte, speziell geschulte Pflegefachkräfte, die ambulanten Hospizdienste (siehe Kapitel 8.2) , die Palliativberatung des Hospizes Haus Emmaus sowie imBedarfsfall weitere Berufsgruppen eng zusammen. Die Verordnung der SAPV erfolgt durch die Hausärztin oder den Hausarzt bzw. durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt im Krankenhaus. Nach Erhalt der ersten Verordnung nimmt das Palliativ- Care-Team Kontakt mit der Patientin bzw. dem Patien- ten auf. Es wird eine erste Begutachtung durchgeführt, d. h., eine Ärztin oder ein Arzt und eine Pflegefachkraft fahren zu den Betroffenen nach Hause und besprechen – auch gemeinsam mit den Angehörigen – die weitere Versorgung. Dieser Besuch kann ebenso im Krankenhaus erfolgen. Zu den Leistungen des Palliativ-Care-Teams gehören geplante Hausbesuche, Telefonkontakte, Fallmanage- ment in besonderen Versorgungssituationen sowie Krisenintervention. Es existiert eine permanente Ruf- und Einsatz­ bereitschaft , d. h., die Betroffenen und ihre Angehöri-

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