Seniorenratgeber Älter werden im Lahn-Dill-Kreis

78 Voraussetzungen für eine Aufnahme in ein stationä- res Hospiz sind neben dem Wunsch der Betroffenen das Vorliegen einer unheilbaren Erkrankung sowie eine zu erwartende stark begrenzte Lebensdauer. Weitere Kriterien sind, dass eine palliative Behandlung erforderlich ist und dass die häusliche Versorgung nicht mehr gewährleistet ist. Vor der Aufnahme muss der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin die Notwendigkeit des Hos- pizaufenthaltes feststellen. Falls noch kein Pflegegrad vorhanden ist, ist die Einstufung in einen Pflegegrad zu beantragen. Die Zusage der Kostenübernahme durch die zuständige Krankenkasse muss vorliegen. 95 Prozent des täglichen Bedarfssatzes für einen Hospizaufenthalt werden von den Kranken- und Pflegekassen getragen. Die verbleiben- den 5 Prozent werden vom Träger aus Spenden, ehren- amtlichen Leistungen und Eigenleistungen der Hospiz Mittelhessen gemeinnützige GmbH sowie aus Zuschüs- sen des Förderkreises finanziert. Hospiz Haus Emmaus Leitung: Monika Stumpf Charlotte-Bamberg-Straße 14, 35578 Wetzlar Telefon: 06441 20926 0 E-Mail: info@hospiz-mittelhessen.de www.hospiz-mittelhessen.de Möglichkeit, im Hospiz zu übernachten. Allen Gästen sowie ihren Besucherinnen und Besuchern stehen ein gemeinsames Wohnzimmer, ein Raum der Stille und eine große Terrasse zur Verfügung. Ein Team aus examinierten Pflegekräften, Ärzt*innen, Seelsorger*innen, ehrenamtlich Mitarbeitenden, Verwal- tungsfachkräften, hauswirtschaftlichem Personal, Phy- sio-, Ergo-, Kunst- und Musiktherapeut*innen arbeitet Hand in Hand, um die Menschen individuell zu beglei- ten und nach einem ganzheitlichen Ansatz zu betreuen. Die medizinische Betreuung erfolgt durch die Ärztin- nen und Ärzte des Palliativ-Care-Teams oder durch die Hausärztin bzw. Hausarzt mit der Zusatzqualifikation Palliativmedizin. Die Pflege der Gäste wird durch hoch- qualifizierte Pflegefachkräfte mit einer zusätzlichen Weiterbildung in den Bereichen Palliativ Care und Ster- bebegleitung übernommen. Verbessert oder stabilisiert sich der gesundheitliche Zustand eines Hospizgastes während seines Aufenthal- tes, wird eine Entlassung angestrebt. © pixabay.com

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