Seniorenratgeber Älter werden im Lahn-Dill-Kreis

79 8.3 Nachlassregelung Es empfiehlt sich, die eigenen Angelegenheiten recht- zeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbesondere dann geschehen, wenn man als Einzelperson lebt und kinderlos ist oder unverheiratet mit einer Partnerin bzw. einem Partner zusammenlebt. Vor allemAlleinstehenden ist zu raten, Namen und Anschriften von zu benachrichti- genden Verwandten und Bekannten sowie andere wich- tige Informationen an leicht auffindbaren Stellen in der Wohnung zu hinterlegen. Ein notariell beurkundetes Tes- tament ist insbesondere in den Fällen ratsam, in denen die bzw. der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur gering- fügiges Vermögen hinterlässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch denMenschen zukommt, die die Erblas- serin bzw. der Erblasser zu Lebzeiten begünstigen wollte. Ist kein Testament vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach erben Ehegatte und Kinder jeweils grundsätzlich die Hälfte, sofern die Eheleute imgesetzlichen Güterstand lebten (Zugewinngemeinschaft). Es wird empfohlen, in Erbangelegenheiten eine Notarin bzw. einen Notar zu Rate zu ziehen. Wird im Nachlass ein handgeschriebenes Testament mit Datumund Unterschrift der Erblasserin bzw. des Erblassers gefunden, ist dies umgehend dem zuständigen Gericht auszuhändigen. • Fachliche Beratung in allen Fragen zur Trauerfeier und Beisetzung • Erledigung sämtlicher Formalitäten • Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten B e e r d i g u n g s i n s t i t u t Grau & Sohn Inhaber: Reiner Grau 35576 Wetzlar · Steubenstr. 13 · Tel. (06441) 3 27 05

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