Seniorenratgeber Älter werden im Lahn-Dill-Kreis

80 • Bestattungsinstitut einschalten • Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Ver- sicherungsträger: Renten- und Lebensversicherung, Sterbe- und Krankenkasse der/des Verstorbenen, Mit- teilung an entsprechende Banken/Sparkassen • Abgabe des Testaments beim Nachlassgericht • Gegebenenfalls Todesanzeige aufgeben • Kündigung laufender Verträge, Benachrichtigung von Vereinen, Verbänden und Organisationen, denen die/ der Verstorbene angehört hat 8.5 Bestattungskosten Reicht das Vermögen des bzw. der Verstorbenen zur Deckung der Bestattungskosten nicht aus und ist es den Angehörigen aus finanziellen Gründen nicht möglich, die Kosten zu tragen, kann die Übernahme der notwen- digen Bestattungskosten beim Lahn-Dill-Kreis beantragt werden. Abteilung Soziales und Integration Fachdienst Grundsicherung • Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar Telefon: 06441 407 1441 E-Mail: christina.streck@lahn-dill-kreis.de • Wilhelmstraße 16 – 22, 35683 Dillenburg Telefon: 02771 407 4100 E-Mail: maximilian.grossmann@lahn-dill-kreis.de 8.4 Im Todesfall Am stärksten sindwir betroffen, wenn in unserer unmittel- baren Umgebung ein Trauerfall eintritt. Zu dem Schmerz über den Verlust kommt dann noch die Belastung durch organisatorische Aufgaben hinzu, die kurzfristig bewäl- tigt werden müssen. In der Regel nehmen Ihnen die Bestattungsunternehmen einige der zu erledigenden Formalitäten ab. Auch Angehörige oder andere naheste- hende Personen bieten häufig Unterstützung an. Die nachfolgenden Hinweise sollen Ihnen bei der Erledi- gung helfen: • Die Ärztin/den Arzt benachrichtigen, die/der den Toten- schein ausstellt, sofern der Tod in der Wohnung einge- treten ist • nächste Angehörige unterrichten • Meldung des Todes spätestens am folgenden Werktag beim Standesamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde • Folgende Unterlagen des/der Verstorbenen sind neben dem Personalausweis der Anzeigenden mitzubringen: Ledige: Totenschein, Geburtsurkunde, Personalausweis Verheiratete, Geschiedene, Verwitwete: Totenschein, Heiratsurkunde/Familienbuch, Personalausweis und Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde/Todeserklärung des schon verstorbenen Ehegatten • Grabstelle beim Standesamt der Stadt oder Gemeinde besorgen und unter Vorlage der Beerdigungserlaubnis, die das Standesamt ausstellt, bei der zuständigen Stelle (z. B. Pfarramt), die Beerdigung anmelden

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