Älter werden in der Gemeinde Wiefelstede

12 Information, Beratung und Hilfe mundschaftsgericht vorliegen. Die Betreuungsverfü- gung ist für den Betreuer und das Gericht bindend, es sei denn, der Wunsch wurde zwischenzeitlich erkennbar aufgegeben oder ist für einen der Beteiligten unzumut- bar. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Landkreis, beim Amtsgericht oder beim Betreuungsverein. Patientenverfügung Will ein Patient/eine Patientin im Falle, dass ein bewuss- tes, selbstständiges und menschenwürdiges Dasein nicht mehr zu erwarten ist, in Würde und Selbstbestimmung sterben und auf Maßnahmen der Intensivmedizin ver- zichten, so ist dies nach Rechtsprechung des Bundesge- richtshofes möglich. Voraussetzung ist, dass dies in einer Patientenverfügung festgehalten wurde. In diesem Fal- le haben die behandelnden Ärzte den dort dargelegten Willen zu beachten und ggf. Maßnahmen zur künstli- chen Lebensverlängerung einzustellen. In der Patienten- verfügung bestimmt der Patient einen Menschen seines Vertrauens, der gegenüber den Ärzten auf die Respektie- rung des Willens achtet. Die Vordrucke „Patientenverfügung“, „Bertreuungsver- fügung“ und „Vorsorgevollmacht“ erhalten Sie beim: Bürgerbüro der Gemeinde Wiefelstede Kirchstraße 1 (Rathaus 1), 26215 Wiefelstede Mehrgenerationenhaus Casa Am Marktplatz 1, 26215 Wiefelstede-Metjendorf und beim: Landkreis Ammerland, Betreuungsstelle Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede Rainer Sluiter Telefon: 04488 56-3010 E-Mail: r.sluiter@ammerland.de Testament Niemand denkt gern ans Sterben. Um aber Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen zu vermeiden, sollten Sie ein Testament verfassen. Das sollten Sie auch dann tun, wenn Sie meinen, dass es nichts zu vererben gibt. Mit dem Testament wird sichergestellt, dass Ihre Wertge- genstände nach Ihren Wünschen verteilt werden. Wurde jedoch kein Testament verfasst oder ist es ungültig, so wird die Erbschaft nach der gesetzlichen Erbfolge ver- teilt. Ob ein „Öffentliches“, das heißt „notarielles“, ein „voll- ständig eigenhändig geschriebenes Testament“ oder ein „Gemeinsames Testament“ für Sie das Richtige ist, dar- über informiert ausführlich die Broschüre „Vererben – erben“ mit vielen Hinweisen und Musterinformationen. Sie ist kostenlos zu erhalten bei: Niedersächsisches Justizministerium Waterlooplatz 1, 30169 Hannover Telefon: 0511 120-0 Noch ein Tipp: Bewahren Sie alle wichtigen Unterlagen in einer Doku- mentenmappe auf.

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