Älter werden in der Gemeinde Wiefelstede

20 Finanzielle Hilfen • Zuschüsse zum Hausnotruf: 10,49 Euro einmalig für die Anschlusskosten und 18,36 Euro monatlich für den Betrieb Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Erreicht der Antragsteller bei der Begutachtung 27 bis unter 47,5 Punkte, so empfiehlt der Gutachter der Pfle- gekasse die Anerkennung des Pflegegrads 2. Sofern die Pflegekasse den Pflegegrad 2 anerkennt, hat der Versi- cherte Anspruch auf folgende Leistungen: • Pflegesachleistungen von 689 Euro pro Monat • alternativ Pflegegeld bei häuslicher Pflege von 316 Euro pro Monat • Zuschuss für die vollstationäre Pflege in Höhe von 770 Euro pro Monat • Leistungen für die teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege) in Höhe von 689 Euro pro Monat • Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat • Kurzzeitpflege: 1.612 Euro pro Jahr • Verhinderungspflege: 1.612 Euro pro Jahr • Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 Euro • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40 Euro pro Monat • Zuschüsse zum Hausnotruf: 10,49 Euro einmalig für die Anschlusskosten und 18,36 Euro monatlich für den Betrieb Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Eine schwere Beeinträchtigung in der Selbstständigkeit schlägt sich in einer Bewertung zwischen 47,5 und unter 70 Punkten nieder. Sofern die Pflegekasse den Pflege- grad 3 anerkennt, haben Betroffene Anspruch auf fol- gende Leistungen aus der Pflegekasse: • Pflegesachleistungen: 1.298 Euro pro Monat • alternativ Pflegegeld bei häuslicher Pflege: 545 Euro pro Monat • Zuschuss zur vollstationären Pflege im Alten- oder Pflegeheim: 1.262 Euro pro Monat • Leistungen für die teilstationäre Pflege: 1.298 Euro pro Monat • Entlastungsbeitrag von 125 Euro pro Monat für zu- sätzliche Betreuungs- und Entastungsleistungen • Kurzzeitpflege: 1.612 Euro pro Jahr • Verhinderungspflege: 1.612 Euro pro Jahr • Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 Euro • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40 Euro pro Monat • Zuschüsse zum Hausnotruf: 10,49 Euro einmalig für die Anschlusskosten und 18,36 Euro monatlich für den Betrieb Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Erreicht der Betroffene im Prüfverfahren 70 bis unter 90 Punkte, so ist von einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag auszugehen. Genehmigt die Pflegekasse den Pflegegrad 4, so stehen dem Versi- cherten folgende Leistungen zu: • Pflegesachleistungen: 1.612 Euro pro Monat • alternativ Pflegegeld bei häuslicher Pflege: 728 Euro pro Monat • Zuschuss zu einer vollstationären Pflege im Alten- oder Pflegeheim: 1.775 Euro pro Monat • Leistungen für die teilstationäre Pflege: 1.612 Euro pro Monat

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=