Bestattungen in Wiesbaden

Bestattungen in Wiesbaden LANDESHAUPTSTADT 11 nachlass- und Vorsorgeregelungen Nachlassregelung Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Angelegenheiten rechtzeitig und umsichtig zu ordnen. Insbesondere Alleinstehenden ist zu raten, Namen und Anschriften von zu benachrichtigenden Verwandten und Bekannten sowie andere wichtige Informationen an leicht auffindbaren Stellen in der Wohnung zu hinterlegen. Ein notariell beurkundetes Testament ist ins­ besondere in den Fällen ratsam, in denen der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur geringfügiges Vermögen hinterlässt. Wird im Nachlass ein handgeschriebenes Testament mit Datum und Unterschrift des Erblassers gefunden, ist dies umgehend von den Angehörigen dem zuständigen Nachlassgericht auszuhändigen. Vorsorgeregelung Viele Bestatter bieten Vorsorgevereinbarungen an, in denen alle mit der Bestattung zusammenhängenden Dinge zu Lebzeiten geregelt werden können. Dies gilt sowohl für die Regelung von finanziellen Angelegen­ heiten als auch für die vorzeitige Festlegung aller Abläufe und Erforder­ nisse, die mit einer späteren Bestattung zu tun haben können.

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